Bohren hört einfach nicht auf?

5 Antworten

Lärmprotokoll anfertigen, Ruhestörung anzeigen, Mietminderung wegen Lärm.

Dann wird sich der Vermieter schon irgendwann mal bei dir melden. Wär dann eben schön, wenn es sich tatsächlich um Ruhestörung handelt.

ruf trotzdem mal die Polizei, die müssen das im Zweifel für dich rausfinden. 

Ansprechpartner ist in dem Fall dein Vermieter. Schreibe ihn mit Einwurf-Einschreiben an, schildere das Problem - ggf. mit Lärmprotokoll, falls du hast - und fordere ihn auf, innerhalb von einer Woche (genaues Datum nennen) für Abhilfe zu sorgen. Teile mit, dass du dir eine Mietminderung ausdrücklich vorbehältst bzw. nach erfolglosem Verstreichen der Frist die Miete mindern wirst.

Es kommt nicht auf ein Verschulden des Vermieters an!

In welcher Höhe eine Mietminderung angemessen ist, kann dir hier aber niemand genau sagen. Dafür solltest du dich vom Mieterverein in deinem Wohnort oder einem Fachanwalt beraten lassen.

Um dem hanebüchend rechtsirrigen Blödsinn mancher Kommentare mal etwas Substanttiertes entgegenzusetzen: Es wird dir nichts anderes übrigbleiben, Ursachen und Verursacher zu ermitteln um konkret festzustellen, ob es sich um vermeidbaren, unnötigen Lärm handelt oder um erforderlichen.

Wer dem teilwesie törichten Vorschlag einer unberechtigten Mietminderung folgt, gerät in Mietrückstnd und rsikiert seine Kündigung :-O

Das Bohren mag in jedem Fall zwar nerven, aber wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, in dem sich notwendigerweise nacheinnader der ein oder andere Mieter neue Regale an die Wand dübelt, um ein mehrtätiges Renovierungsprojekt, etwa  Konterlattung für Deckenvertäfelung oder neue Fußbodenleisten, gar um handwerkliche Maßnahmen (Küchenschränke aufhängen, Heizugsrohre anschellen) ist das hinzunehmen.

Gewerbliche Handwerker müssen sich nicht einmal an die Ruhezeiten halten es sei denn, du zahlst dem Auftraggeber drei Stunden untätige Mittagspause oder Rumsitzen bis 9.00 UHR :-)

Wenn es nicht um ein lautstarkes Gewerbe/Hobby handelt, dessen vermeidbarer Lärm nach außen dringt, darf der VM da garnicht einschreiten.

G imager761


Es ist aber nixht nur manchmal sondern seit Januar jeden tag

@8minreis

Das mag ja stimmen, aber jeder M darf nun auch mehrfach reonovieren und dafür notwendige Böhrlöcher setzen oder Handwerker beauftragen.

Nur gegen vermeidbaren Lärm darfst du vom VM etwas unternommen verlangen.

1. frag' mal bei den Nachbarn - vielleicht wissen die, wer gerade renoviert. Dann kann man mit der Person sprechen.

2. fertige ein Lärmprotokoll an, übersende dieses an den Vermieter und kündige eine Mietkürzung an. Wie hoch diese ausfallen kann, dazu berät Dich der Mieterverein.