Ab wann darf man Böller zünden?

5 Antworten

Das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur
über 18-Jährigen in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0:00 Uhr und
dem 1. Januar um 24:00 Uhr erlaubt. Die genauen Zeiten können jedoch
zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen.

allgemein darfst du die am 31.12. und 1.1. zünden. Wobei es je nach Gegend lokale Eingrenzungen von der Uhrzeit her gibt. Allerdings ist es ja Gang und Gebe, an Silvester und Neujahr immer mal wieder einen Böller zu zünden. Selbst wenn es in deiner Gegend um eine bestimmte Zeit erlaubt ist, wird es sicher jeder tollerieren, wenn vereinzelt auch mal schon früher etwas zu hören ist.

"sicher jeder tollerieren"  - Nö, früher das verdirbt den Spass um .00 Uhr

@Rambazamba4711

ok, vielleicht bis auf die, die sich auch darüber aufregen, wenn die Kinder auf dem Spielplatz zu laut spielen. Aber sonst jeder. Selbst die Polizei wird da nicht von Amtswegen tätig werden.

Die Frage wurde hier schon sooft gestellt, wieso nicht einfach mal suchen?

Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)
§ 23 

(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden.

Am 31. Dezember und 1. Januar

dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das

18. Lebensjahr v

ollendet haben.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 4 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestimmt sind, sowie die hierfür bestimmten Anzündmittel nur unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeiten und verwenden. In einer sportlichen oder technischen Vereinigung ist dies nur zulässig, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist.

Also für dich: 31.12. und 1.1. ist das Zünden von Feuerwerkskörpern erlaubt.

Ich kann schonmal im Vorraus sagen: Wenn es jemand stört, und der oder diejenige die Polizei ruft, ist das keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Aber ich denke nicht, das deine Nachbarn sich beschweren oder jemand anderes. Du solltest halt nicht um 6 Uhr morgens direkt mit D-Böllern ballern. :D