Böllerei, Nachbar droht Polizei zu rufen
Hallo liebe Community, da ja bald Silvster ist, habe ich mich auch schon dementsprechend mit Knallern eingedeckt und auch einige schon getestet.
Bei einem meiner Tests, kam dann mein Nachbar angestürmt und drohte mir damit die Polizei zu rufen und meinte dazu noch, dass ich dann vorbestraft sei.
Ich selber bin mir zwar bewusst, dass es noch zum legegalen böllern zu früh ist, weiss aber auch nicht ab wann ich genau loslegen kann.
Dazu ist jetzt meine Frage, ab wann darf man denn genau Böllern ?
Und was würde auf mich zukommen, wenn er wirklich die Polizei ruft, wohl höchstens ein Bußgeld oder ?
Mfg altnik96
14 Antworten
Dazu sagt § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Also darfst du sie nur an diesen beiden Tagen verwenden und sonst nur, wenn du eine behördliche Genehmigung hast. Sonst riskierst du ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Die genaue Höhe richtet sich nach der Zahl deiner abgebrannten Böller, der Uhrzeit und nach deinen finanziellen Verhältnissen. Ich würde sagen, bei einem Erstverstoß bist du als Schüler ab 25 Euro dabei.
Danke für die Antwort
Böllern darfst du ab 24 Uhr Sylvester plus sagen wir mal eine halbe Stunde.
Was dir strafrechtlich droht, hängt ganz von den Umständen und den verwendeten Feuerwerkskörpern ab. Aber in der tendenz könnte man das als herbeiführung einer Sprengstoffexplosion werten. und darauf steht Knast.
Böllern darfst du ab 24 Uhr Sylvester plus sagen wir mal eine halbe Stunde.
Quatsch, schon ab 0 Uhr am 31.12., siehe § 23 Abs. 2 1. SprengV!
Aber in der tendenz könnte man das als herbeiführung einer Sprengstoffexplosion werten. und darauf steht Knast.
Das erfordert aber die Gefährdung von Menschenleben oder fremde Sachen von bedeutendem Wert. Tut mir leid, das kann ich vielleicht beim Anzünden von Böllern im Fußballstadion erkennen, aber nicht, wenn er allein auf der Straße einen Knallfrosch anzündet.
Wenn du deine Böller testen willst, geh am besten raus aus der Ortschaft und zünde sie auf einem Feld oder in einem Wald wo es niemanden stört.
Und was würde auf mich zukommen, wenn er wirklich die Polizei ruft, wohl höchstens ein Bußgeld oder ?
Ein Strafverfahren.
§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
(1) Wer anders als durch Freisetzen von Kernenergie, namentlich durch Sprengstoff, eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
o.O Wie dieses "Beamtendeutsch" immer alles dramatisieren muss...^^
Ich habe ja niemanden verletzt :D
Ein Strafverfahren.
Ja, natürlich, wenn er allein im Freien einen kleinen Knaller zündet! :-) So weltfremd kann ja wohl kein Polizist sein, dass er deswegen eine Strafanzeige wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion schreibt...
Er würde vielleicht eine Ordnungswidrigkeitenanzeige kriegen, zahlt ein bisschen was, und dann ist es gut. Man muss doch aus einer Mücke keinen Elefanten machen...
Ein Strafverfahren.
Gewiss nicht
§ 308 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
Dieser Paragraph des StGB hat absolut nichts mit einem Böller zu tun den man käuflich für Silvester erwerben kann.
Guckst Du §46 iVm §23 SprengV dann weist Du das es sich um eine OWi handelt.
Ehm natürlich die bam scheiß handy -.-
Was auf dich zu kommt? Nichts. Nur ne Warnung dass du aufhören sollst.
Tut mir leid, herr Anwalt aber es gibt einen unterschied zwischen von der b zugelassenen Knallkörpern und Sprengstoff wie bks oder composite compound hmtd tatp usw :D