Bodenbelag in Mieträumen

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Laminat kann zu Problemen führen, wenn es Mieter gibr die darunter wohnen, vor allen bei Kindern,Trittschall, also eine Genehmigung vom Vermieter holen, Laminat kann man auch auf den Teppichboden verlegen klappt ganz gut und vermindert bzw. verhindert Triottschall.

Das müßt ihr schon alleine zahlen, es sei denn ihr einigt euch nachträglich mit dem Vermieter das er sich bei den Kosten beteiligt. Wenn ihr auf eigene Kosten renoviert und an einem Tag X ausziehen wollt, dann könnte der Vermieter sogar darauf bestehen das ihr das Laminat entfernt. Nur wenn es den Wohnkomfort steigert könnte man verhandeln das er euch eine einmalige Abschlagsumme zahlt und er das Laminat als Mietgegenstand übernimmt. Aber ob er sich darauf einlässt bleibt ihm selbst überlassen. Deßhalb ist es immer am einfachsten einen Nachmieter zu finden der bereit ist etwas Geld zu zahlen und diese Sachen zu übernehmen.

Den neuen Bodenbelag müsst Ihr ebenso wie den seinerzeitigen selbst bezahlen und sollte dieser nach einem Auszug in der Wohnung verbleiben, sollte dies vor Einbringen desselben dahingehend schriftlich mit dem VM festgehalten werden.

Zu Laminat erlaube ich mir noch den Hinweis, dass Laminat soviel als nicht atmungsaktiv ist. Also könnte es sein dass das dann künftige Lüftunsverhalten der Tatsache angepasst werden sollte.

Ihr koennt mit eurem Vermieter verhandeln das ihr Lminatbode?parkett verlegen wolt und der dann Dauerhaft bleiben kann.Dann koennte der Eigentuemer unter Umstaenden einwilligen Einen Teil der Kosten zu uebernehmen. Z.B der vermieter zahlt 60% und ihr 40% und verlegt ihn selber. Naja man muss halt verhandeln.Ich habe damals ausgemacht das der Eigentuemer das Laminat bezahlt und ich es Installiere.Eingehen muss der Vemieter ,solange es nicht im Mietvertrag anders aufgefuehrt ist, nicht. Uebrigens man kann Laminat auch Problemlos wieder herausnehmen und woanders wieder verlegen solange es nicht Verleimt sondern Klickverfahren verlegt wird!!

wenn der Bodenbelag nicht explizit in den Mietvertrag eingeschlossen ist, ist er kein Mietgegenstand. Ihr könnt euch also jedweden Fußboden einbauen, den ihr wollt, und ihn auch so abnutzen wie ihr wollt.

Wenn er noch in gutem Zustand ist, sobald ihr auszieht, solltet ihr versuchen, ihn an den Nachmieter zu verkaufen. Der muss ihn natürlich nicht nehmen, muss aber dann auch damit leben, wenn ihr ihn raus reißt....