Bodenbeläge vom Vormieter übernommen, muss ich bei Auszug es entfernen?

8 Antworten

In dem VERMIETER Übergabeprotokol steht nicht, daß Bodenbeläge bei Auszug zu entfernen sind,es ist sogar ein Strich eingefügt. Die Abmachung zwischen mir und meinem VORMIETER beeinflusst den Vertrag mit dem VERMIETER nicht.Das ist doch entscheidenen Punkt.Wie der Albatros schreibt,dass das Wort Regresspflichtig gleich Schadenersatzpflichtig zu verstehen,habe ich doch recht gehabt.Wenn in der Übergabeverhandlung nicht explizit der Rückbau vereibart wurde gilt: gemietet wie gesehen. Also mit Fliesen.Diese Fliesen gehören dem Vermieter,so sehe ich es.

Ein Übergabeprotokoll beschreibt normalerweise nur den Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Nicht aber, wer für was wann verantwortlich ist. Das gibt also nicht viel her. Kann der Vermieter belegen, dass er eine Vereinbarung mit Deinem Vormieter getroffen hat, nachdem dieser bei seinem Auszug die Fliesen und die Böden zu entfernen hat und hat dieser das nicht getan, weil er mit Dir vereinbart hat, dass Du diese übernimmst, dann ist die Verpflichtung zur Entfernung auf Dich über gegangen. Es sei denn, es gibt irgendwo eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter, dass dieser den Zustand beim Auszug gegenüber dem Vormieter akzeptiert hat, also von ihm übernommen unabhängig von Deinem Wunsch. An diese zu gelangen dürfte Dir aber schwer fallen. Oder es gibt ein schriftliches Dokument, das Dich von der Verpflichtung befreit. Könnte im Übergabeprotokoll stehen, aber wenn darüber nichts drin steht, sagt das nichts aus. Also kann es hier keine eindeutige Antwort geben.

Ich sehe das so, wenn Dein Vermieter die Bodenbelägen nicht in der Wohnung haben will, hätte er die Entfernung der Bodenbeläge von Deinem Vormieter verlangen müssen. Du hast doch die Wohnung so gemietet wie sie jetzt ist, mit den Bodenbelägen. Also aus welchem Grund sollst Du die Bodenbeläge entfernen, das ist doch eigentlich nicht Deine Sache. Denn derjenige der die Böden verlegt hat, muss sie auch wieder auf verlangen entfernen und den Urzustand der Wohnung wieder herstellen.

Ich deute die im Mietvertrag ausgeführten Klauseln so: Für Schäden am Belag bist du schadenersatzpflchtig (bedeutet das gleiche wie"regresspflichtig" nur in's deutsche übersetzt.. Was nun das Entfernen betrifft, hat der Vermieter nicht benannt, was zu entfernen sei. Es steht nix da, es wurde soger ein Strich (./.) eingefügt. Also musst du nix entfernen. Für Schäden müsstest du aufkommen. Normale Abnutzung wäre kein Schaden. Schäden könntest du versuchen über deine Haftpflichtversicherung zu regulieren.

Interessant, selbige Formulierung habe ich in meinen Übergabeprotokollen. Natürlich sind Sie durch die Übernahme und auch die eindeutuge Formulierung im Übergabeprotokoll zum Rückbau, also zur rückstandslosen Entfernung verpflichtet. MfG

Ich habe in der Vereinbarung nur den Satz stehen: angekreuzt daß die Bodenbeläge in folgenden Räumen durch den Nachmieter regreßpflichtig übernommen werden: Diele,Küche,Kinderzimmer. Es gibt noch ein Mietvertrag wo ein weiteren Satz steht:Folgende vom Vormieter übernommene Einrichtungen und Gegenstände gehören nicht zur Mietsache und sind daher auf Verlangen des Vermieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. In diesem Fall ist der vorherige Zustand wiederherzustellen. ./. ( steht nichts) Der Vermieter meint,dass die Fließen und Parket gehört zu meinem Eigentum. Und regreßpflichtig ist auch von jeden Anwalt als entfernen gemeint.

Es gibt 2 Dokumenten, erste ist die Vereinbarung zwischen den Vormieter und Nachmieter, wo die Bodenbeläge regreßpflichtig übernommen wurden. Was in dem Fall regreßpflichtig bedeutet ist fraglich. Und ein Mietvertrag in dem ein Strich bei der Etfernung von übernommenen Gegenständen steht. Welcher von den beiden Papieren ausschlaggebend ist ???