Bluttest auf der Polizeiwache?

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Ohne, dass den kontrollierenden Beamten Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass du unter Einfluss von Alkohol oder Drogen das Fahrzeug führst (auffälliges Fahrverhalten, glasige Augen, lallende Sprache, Alkohol- oder Marihuanageruch etc.), würden sie keine Blutprobe anordnen.

Der Stich mit der Nadel bei einer Blutprobe stellt schließlich eine Körperverletzung dar. Die Anordnung muss deswegen berechtigt sein. Ein auffälliges Auto mit Spoiler reicht da als Grund nicht aus.

Demnach könntest du, wenn die Polizei vor Ort einen freiwilligen Test anbietet, ohne dass sie einen konkreten Verdacht haben, den Test ablehnen und dürftest weiterfahren.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank! Hast du Berufserfahrung als Beamter?

@PolNRW93

Mit was für Sprüchen oder Rechten sollte man den Polizisten ankommen, wenn sie fest davon überzeugt sind dich mitzunehmen?

@benharmish

Wenn ein Polizist fest überzeugt ist, irgendwas zu tun, wirst du ihn kaum durch irgendwas, was du sagst, davon abbringen können. Du kannst dann höchstens im Nachgang rechtliche Schritte einleiten.

@PolNRW93

Wird es denn wohl Polizisten geben die trotz einer Verweigerung des Schnelltests dich fahren lassen wenn du dich kooperativ zeigst und freundlich bleibst?

@benharmish

Solange du einen normalen (nicht alkoholisierten) Eindruck machst, Ja.

@PolNRW93

Also wenn sie fest überzeugt sind einen festzunehmen und Handschellen anzulegen machen die das auch wenn man sich heftigst wehrt?

@PolNRW93

Was passiert wenn man sich körperlich dann gegen den bluttest wehrt?

Hallo,

zunächst einmal darf die Polizei ohne einen strikten Verdacht keine Blutentnahme anordnen.

Wird jedoch ein freiwilliger Urintest abgeleht, stellt dies durchaus ein Anfangsverdacht einer Straftat dar und zwar aus dem Grund, weil du in diesem Moment womöglich den Drogenkonsum vor der Polizei verbergen möchtest.

Aus diesem Grund dürfen sie dich zwecks Blutentnahme mit auf die Wache nehmen - notfalls auch gegen deinen Willen.

Da du in so einer Situation einen Beschuldigtenstatus hast, hast du auch bestimmte Rechte. Zum einen musst du vor der Polizei zu der Sache keine Angaben machen. Zum anderen kannst du jederzeit einen Anwalt dazuholen, der dir Rechtsbeistand gewährleistet.

Sicher, dass nur das ablehnen eines Urinests bspw. einen Verdacht darstellt der zur Durchführung eines Tests führt?

@benharmish

Selbst, wenn er sich sicher ist, ist das falsch.

@benharmish

Wenn außer des Verweigerns des freiwilligen Drogentests keine weiteren drogenbedingten Ausfallerscheinungen vorliegen, wie z.B. gerötete Augen, reicht es noch nicht für eine Anordnung einer Blutentnahme aus und die Polizei muss dich weiterfahren lassen!

@Einhorn543

MUSS sie das oder KANN sie das ist die Frage? Ich bin mir sicher es gibt Beamte die sich Tatsachen ausdenken würde weil sie ja eh mit allem durchkommen

@benharmish

Ich würde sagen KANN, weil es davon abhängt, mit welchen Polizisten zu es in einer Kontrolle zu tun hast. Polizisten denken sich keine Tatsachen aus, nur wertet jeder verschiedene Gegebenheiten anders. Bei einer ganz normalen, allgemeinen Verkehrskontrolle zeigen viele Menschen bereits ein gewisses Maß an Nervosität.

Bringt ein Polizist z.B. diese Nervosität in einen Zusammenhang mit Drogenkonsum und kommt dazu noch der verweigerte Drogentest, werden sie dich vermutlich mitnehmen.

Der andere Polizist wertet dann diese Nervosität völlig anders und du kannst weiterfahren, das ist sehr einzelfallsabhängig und lässt sich nicht so leicht beantworten.

Da spielen verschiedene Gegebeheiten eine Rolle. In der Praxis wird das so und so gemacht.

@Einhorn543

Da hast du natürlich Vollkommen recht finde ich so aber leider auch nicht gerecht gegenüber der Autofahrer aber was ist schon gerecht ;)

Das stimmt nicht.

Wenn das Ablehnen eines freiwilligen Tests den Anfangsverdacht einer Straftat darstellen würde, bräuchte man gar nicht erst einen freiwilligen Test anbieten. Das wär ja vollkommener Quatsch.

Die kontrollierte Person hat das Recht, den Test abzulehnen. Wurde dieser nur routinehalber angeboten (ohne dass der Polizei ein Verdacht des §316 StGB vorliegt), ergibt sich aus dem reinen Ablehnen noch kein Anfangsverdacht einer Straftat.

Außer: "nein ich will das nicht, bitte lassen Sie die BP durch einen Richter anordnen", kannst du nichts machen, zumal Gefahr im Verzug vorliegt.

Du kannst hinterher die ganze Klaviatur des Unschuldigen spielen, falls die Blutprobe negativ ausfällt

Jedoch wird dir jeder Richter vorhalten, dass du den geringeren Grundrechtseingriff des Urintestes abgelehnt hast und daher die Blutprobe erst nötig wurde

Wurde die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung nicht letztes Jahr aufgehoben?

@benharmish

Ja das wurde sie, bei Verkehrsdelikten darf die Polizei die Blutentnahme selber anordnen.