Blitzer Apps in der Polizeikontrolle. Was muss ich in dem Moment machen, wenn ich rausgewunken werde?

7 Antworten

Naja die App ist natürlich nicht verboten ....... verboten ist ..das du die App während der fahrt als Fahrer benutzt .........Wenn der Bildschirm gesperrt ist und das Smartphone nicht laut piepsend töne von sich gibt .....hat der Polizist wohl kaum eine Möglichkeit dir nachzuweisen das du die App gerade benutzt !

Also bei einer Kontrolle sollte das Handy gesperrt sein und in einer Halterung stecken .....jedenfalls nicht in der Hand gehalten werden......

Sollte dich ein Beamter auffordern das Handy zu entsperren .....darfst du dieser Maßnahme Ausnahmelos mit NEIN zurückweisen ........

Auf " dann nehmen wir das Handy mit " sollte man dann auch mit einem klaren nein beantworten .......nichts sagen könnte als Zustimmung gewertet werden !

Bleibt dem Polizisten noch ....... bei Anfangsverdacht ( kein Bauchgefühl ) ..... das du so eine App benutzt ....... einen richterlichen Beschlagnahmebeschluss zu erwirken ........ 

das ihm das allerdings gelingt ist doch eher zu bezweifeln.....denn ein Smartphone enthält " geschützte Kommunikation " und währe daher wegen der fehlender Verhältnismäßigkeit schon zu verneinen !


Normalerweise müsstest Du die App deinstallieren, denn nach §23 StVO darfst Du kein Gerät mitführen das vor Geschwindigkeitsmessungen warnen kann.

Das scheitert aber wohl daran das Du dafür keine Zeit hast, das Smartphone möglicherweise in die Hand nehmen musst, dadurch unaufmerksam bist und somit wohl eher mehr Fehler machen würdest als wenn Du das Smartphone einfach nur in Stand-by setzt so das der Bildschirm dunkel ist.

Mir ist kein Fall bekannt in dem ein Navi oder ein Smartphone bei einer Verkehrskontrolle nach derartigen Funktionen durchsucht wurden.

Zusatz: Die Einwände die hier vorgebracht werden das ein Smartphone vom §23 StVO nicht betroffen sein soll weil es nicht als Radarwarngerät entwickelt oder gebaut wurde sind meiner Meinung nach völlig haltlos. 

Die StVO sagt eindeutig aus: (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Wenn man eine derartige App installiert dann will man das das Smartphone Geschwindigkeitsmessungen anzeigt, dann ist das Gerät also dafür bestimmt. So etwas muss nicht bereits Wille des Herstellers sein.

Einwände die hier eine "Grauzone" vermuten kommen in aller Regel von Anwälten oder Herstellern der Blitzer-Apps, und was haben die gemein? Richtig, sie verdienen Geld damit...

@Crack

Hallo Crack .......

ein Smartphone ist zum telefonieren bestimmt ......nicht zum Radarwarnen ..........Allerdings macht eine App es dazu ......das ist richtig !

Allerdings ist es auch nicht verboten so eine App zu haben ....nur die Benutzung beim führen eines Kraftfahrzeugs ist untersagt ! Wie soll das ein Beamter nachweisen ?

Ähnlich .....nur das halten in der Hand eines Mobiltelefon ist untersagt ....... nicht das benutzen .......

Die Blitzer.de App ist kostenlos ! und warnt hervorragend  :-) 

@Lkwfahrer1003

Allerdings ist es auch nicht verboten so eine App zu haben

Meiner Meinung nach schon, siehe §23 StVO

(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).


Ein Smartphone mit entsprechender App ist ein Gerät zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen. Auch schon dessen Mitführung  ist untersagt, denn betriebsbereit ist es ja in der Regel auch dann.

@Crack

denn betriebsbereit

ne ...Betriebsbereit ist es erst wenn die App ausgeführt wird ....... und da liegt der haken ....... wie sollte irgendjemand beweisen das man die App ausgeführt hat ....jetzt könnte man noch lustiger werden ....eine App ist kein Gerät !

@Lkwfahrer1003

Smartphones und sonstige Geräte (z.B. PDA) können nach dem Wortlaut nur dann unter den Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1b fallen, wenn sie dazu bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen. Hierzu erfolgt keine Hardwareerweiterung, sondern das Einspeisen und installieren von Software. Alles spricht rechtlich dafür, Smartphones mit Warnsoftware/ Apps, ähnlich wie Autoradios als Geräte einzustufen, die zwar bedingt geeignet sind, nicht aber speziell dazu bestimmt sind, Warnungen vor Überwachungsmaßnahmen anzuzeigen. 

(Allerdings zeigen diese Geräte lediglich die bekannten stationären Überwachungsanlagen an, während Radarwarngeräte auch in der Lage sind, auf mobile Überwachungen zu reagieren).

Bei den in § 23 Abs. 1b Satz 2 ausdrücklich genannten Geräten handelt es sich nur um Regelbeispiele. Vielmehr verbietet Satz 1 ausweislich der amtlichen Begründung "Maßnahmen" die ein Kraftfahrer gegen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen ergreift.

(amtl. Begründung BR- Drucks 751/01 S.11)

Unter die Verbotsnorm sind deshalb auch folgende Geräte zu subsumieren:

- transportable Systeme (Smartphones/ Tablets/ PDA) die außerhalb ihrer Funktion  auch Stellen der Verkehrsüberwachung anzeigen ( autonom oder telematikbasiert).

Allerdings fehlt hierzu noch immer eine Rechtsprechung, die dieser Vorgabe des Gesetzgebers folgen. 

(Auszug zu § 23 StVO aus StVO-aktuell)

die Apps sind meines Wissens noch nicht verboten, das Problem ist das du beim fahren das Handy nicht nutzen darfst, dein Beifahrer allerdings schon!

die Apps sind meines Wissens noch nicht verboten

§23 StVO:

(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

@HoodooBear

Das ist von 2013 und nicht aktuell

@Marcel321

ja das stimmt, ist aber manchmal schon erschreckend das man bei bestimmten Gesetzten immer noch das RV lesen kann. Ich weiss auch nicht wann das Gesetzt diesbezüglich zuletzt angepasst wurde.

die App "Blitzer POIbase Radarwarner" kannst du per Knopfdruck entfernen

Es muss dir als Fahrer nachgewiesen werden das du der App während der Fahrt genutzt hast.