Blitzer als Ordnungswidrigkeit (Bundespolizei, Bewerbung)?

3 Antworten

Ich gehe mal davon aus, dass du die Geldstrafe bezahlt hast, oder?
Wenn das der Fall ist und aktuell nichts weiter gegen dich vorliegt (andere Verfahren), wird aktuell KEIN Bußgeldverfahren gegen dich geführt.
Kannst also in diesem Fall NEIN ankreuzen.

Schreib "Ja".

Die OWi wegen 10 km/h zu schnell ist nun wirklich nicht ehrenrührig.

Und da ein Kraftfahrer ganz leicht mal Dreck am Stecken haben haben kann, wird man darüber sowieso hinweggehen. Du hast schließlich nicht gegen ein Gesetz verstoßen - wie die strunzdummen Teenies, die bibbern, weil sie verbotene Früchte, vulgo BTM genascht haben und sich nun vor der ärztlichen Untersuchung fürchten.

kannst ruhig mit ja beantworten, das ist `ne Lapalie.