Blitzer als Ordnungswidrigkeit (Bundespolizei, Bewerbung)?
Hallo liebe Community,
ich sitze gerade an meiner Bewerbung für die Bundespolizei. Nun bin ich bei einer Frage unsicher: "Gegen mich wurde oder wird aktuell wegen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren geführt?". Frage lässt sich nur mit ja oder nein beantworten. Nun wurde ich vergangenes Jahr einmal gebitzt (nicht wild, 10 km/h innerorts zu schnell). Da es sich aber rein technisch um eine Ordnungswidrigkeit handelt und auf dem Dokument verlangt wird alle Ordnungswidrigkeiten aufzuzählen, sollte ich dann die Frage mit Ja wegen so eines kleinen Vergehens beantworten? Das sieht auf dem ersten Blick gleich so negativ aus. Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
BinInNot
3 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass du die Geldstrafe bezahlt hast, oder?
Wenn das der Fall ist und aktuell nichts weiter gegen dich vorliegt (andere Verfahren), wird aktuell KEIN Bußgeldverfahren gegen dich geführt.
Kannst also in diesem Fall NEIN ankreuzen.
Schreib "Ja".
Die OWi wegen 10 km/h zu schnell ist nun wirklich nicht ehrenrührig.
Und da ein Kraftfahrer ganz leicht mal Dreck am Stecken haben haben kann, wird man darüber sowieso hinweggehen. Du hast schließlich nicht gegen ein Gesetz verstoßen - wie die strunzdummen Teenies, die bibbern, weil sie verbotene Früchte, vulgo BTM genascht haben und sich nun vor der ärztlichen Untersuchung fürchten.
kannst ruhig mit ja beantworten, das ist `ne Lapalie.