Blinken an Baustellenampel?

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Eine Baustelle, durch die die Fahrbahn verengt wird, ist zweifellos ein Hindernis, an dem man vorbeifahren muss.

Für das Vorbeifahren gilt folgende Vorschrift aus der StVO:

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§6 Vorbeifahren

Wer an einer Fahrbahnverengung, einem Hindernis auf der Fahrbahn oder einem haltenden Fahrzeug links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen; Satz 1 gilt nicht, wenn der Vorrang durch Verkehrszeichen (Zeichen 208, 308) anders geregelt ist. Muß er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.

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... und in der StVO-Vorschrift für das Überholen, auf die verwiesen wird, findet man

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§5 Überholen

(...)

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

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Es ist also auch beim Ausscheren zum Vorbeifahren an einer Baustellenampel links zu blinken, wenn dazu nach links ausgeschert werden muss.

AN einer Baustelle mit Ampel sehe ich aber kein Hindernis, an dem vorbeigefahren wird. Man wechselt ja keine Fahrspur sondern die Fahrspur wird für ein gewisses Stück lediglich nach links versetzt. Man bleibt also in seiner eigenen Fahrspur, die beim Wechsel der Ampel dann zur Fahrspur des Gegenverkehrs wird.

@Franticek

Meiner Meinung nach wechselt man sehr wohl den Fahrstreifen - aber darum geht es hier gar nicht.

Die Pflicht zur Betätigung des Fahrtrichtungsanzeigers ergibt sich hier nicht aus den Vorshriften zum Fahrstreifenwechsel (§ 7 Abs 5 StVO, "Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge"), sondern aus den in meiner Antwort angegebenen Vorschriften zum Vorbeifahren an einem Hindernis bzw. einer Fahrbahnverengung. Wenn zum Vorbeifahren an einer Fahrbahnverengung nach links ausgeschert werden muss, dann muss der Fahrtrichtungsanzeiger betätigt werden.

Nicht geblinkt werden muss, wenn man zur Vorbeifahrt an der Fahrbahnverengung nicht nach links ausscheren muss - das würde in der hier zugrunde liegenden Situation den Gegenverkehr des Fragestellers betreffen.

@JotEs

Dann müßte man theoretisch auch auf der Autobahn blinken, wenn durch eine Baustelle Fahrspuren auf die andere Fahrbahn geführt werden.
Ich sehe an der Baustelle, dass der Fahrstreifen nicht durch ein Hindernis verengt wird sondern an einem Hindernis in gleicher Breite vorbeiführt. Und damit das in gleicher Breite geschehen kann, wird durch den Ampelbetrieb jeweils eine Fahrtrichtung gesperrt.
Ich werde diese Frage aber mal im Verkehrsforum vorlegen.

@Franticek

@JotEs, DH,
ich habe nachgehakt und Antworten auch von Juristen bekommen. Du hast Recht, ich war hier auf dem Holzweg. Aber warum soll ich nicht auch noch dazulernen! Kompliment.

@Franticek

An einer Autobahnbaustelle muss man nicht, da die eigenen Fahrstreifen einfach nur umgelenkt werden (durch diese gelben Fahrbahnmarkierungen). Dementsprechen bleibt man ja auf seiner Fahrspur.

Die hauptantwort hat die beste antwort verdient

Der Verkehr wird über die Gegenfahrbahn geleitet. D.h. in dem Moment, in dem die Ampel für dich grün wird, führt deine Fahrbahn nach links und dort weiter. Das ist dann in diesem Moment deine Fahrbahn und Fahrspur, da wirst du auch hingeleitet. Du machst also in diesem Moment keinen Fahrbahnwechsel, keinen Spurwechsel, biegst nicht ab, es ist wie eine Kurve links und wieder rechts. Durch die rote Ampel für den Gegenverkehr existiert ja in diesem Moment keine Gegenfahrbahn.
Also wird hier nicht geblinkt.

rechtlich korrekt "ja", Seitenspiegel und Schulterblick ebenfalls nicht vergessen. Denn es könnte ein anderer Autofahrer, Motorradfahrer oder Radfahrer neben Dir im toten Winkel stehen!

Nö, das ist Energieverschwendung! Hilf der Umwelt und setze den linker nicht ein. Spart ca. schon mal glatte 0,0007% am Spritverbrauch. Der Autofahrer hinter Dir erwartet auch ohne Blinkken, dass Du nicht das Hindernis überspringst. Oder haste das Superman-S auf Dein Auto gepinselt?

und was rauchst Du so?

wie bist du denn drauf?

bei JEDEM Spurwechsel ist der Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) zu benutzen und die Absicherung nach hinten (Spiegelbeobachtung und Absichern des toten Winkels mittels Seitenblick) durchzuführen!