Bleibt meinem minderjährigen Bruder was vom Erbe, wenn er bei seinem Vater wohnt, der Hartz4 kriegt?

5 Antworten

Bedingungen kann nur der Erblasser an das Erbe stellen. Wenn der es versäumt hat, steht es frei zur Verfügung und wird von der Arge für den Lebensunterhalt Deines Bruders (aber nicht der Eltern) herangezogen werden und kann nicht z.B. in eine Riesterrente Hartz4-sicher angelegt werden.

Bei dem Erbe handelt es sich aus Arge-Sicht um Einkommen. Daher gelten die Vermögensfreigrenzen nicht. Ein solches unerwartetes und hohes Einkommen wird i.d.R. auf viele Monate verteilt angerechnet. Damit könnte es sein, dass er einen Teil davon bis zum Ausbildungsbeginn retten kann, um dann mit Ausbildungentgelt und Erbe von den Eltern unabhängig leben zu können.

Wenn Ihr begründete Bedenken habt, dass die Eltern das Erbe verprassen, gibt es die Möglichkeit, es treuhänderisch verwalten zu lassen. Wendet Euch dazu am Besten ans Jugendamt, und zwar, bevor die Eltern das Geld in die Finger kriegen.

Bei Bafög kenne ich mich nicht so aus, vermute aber, dass das Erbe auch dort als Einkommen und nicht als Vermögen zählt.

VirtualSelf  12.02.2010, 12:04

Der Bruder hat bei solch großem einmaligen Einkommen die Wahl, für einen Monat aus dem Bezug ganz rauszugehen mit der Folge, dass im darauffolgenden Monat das Einkommen als Vermögen zu qualifizieren ist und damit die Vermögensfreibeträge für ihn gelten.
Unabhängig davon soll die Einkommensanrechnung auf nur maximal sechs Monate vorgenommen werden, sodass die ARGE über diese Schiene nichts wird.

casilein  14.02.2010, 16:36
@VirtualSelf

Hm, irgendwo habe ich gelesen, dass das so nicht funktioniert. Dummerweise finde ich das nicht wieder und bin mir daher nicht mehr so sicher... :-(

Meinem Rechtsempfinden widerspricht ein solches Vorgehen außerdem, daher kann ich mir kaum vorstellen, dass sich ein so ausgeklügeltes System wie die Arge auf diese Weise übertölpeln ließe...

@DerHans Der Erblasser ist mein Opa und der ist letzten Monat verstorben. Die Formulierung "Mein minderjähriger Bruder und ich Erben jeder anscheinend so rund 10.000 Euro" war darauf bezogen, dass der Betrag noch nicht 100% feststeht, es sich aber so ungefähr in dieser Höhe befindet.

@VirtualSelf also kann mein Bruder seinen Bedarf oder den Bedarf der Gemeinschaft entsagen und dann im nächsten Monat das Einkommen "zum vermögen machen"? Das der Bewilligungszeitraum immer nur 6 Monate sind, weiß ich, aber was meinst du genau mit "sodass die ARGE über diese Schiene nichts wird"? Welche Schiene?

VirtualSelf  12.02.2010, 13:45

Grundsätzlich gilt, dass Einkommen der Kinder (mit Ausnahme des ihnen zurechenbaren Kindergeldes) weder bei Geschwistern, noch bei Eltern angerechnet werden dürfen.
D.h. in der Tat, dass dein Bruder bei hohem Einkommen aus der BG rausfällt.
Mit der "Schiene" meine ich, dass die ARGE einmaliges Einkommen auf mehrere Monaten verteilen darf. Grobes Beispiel:
Bedarf 400 EUR im Monat; einmaliges Einkommen 2100.
Nun kann die ARGE auf die Idee kommen; hey für 6 Monate ist der Bedarf gedeckt, wenn wir das Einkommen auf diese Zeit gleichmäßig verteilen, indem wir jeden Monat 350 EUR anrechnen. Damit wäre das Einkommen quasi futsch und der Bezieher würde von der ARGE jeden Monat nur noch 50 EUR erhalten.
Ein schlauer Bezieher sagt: "Hey, Moment mal: Ich kann ja auch einen Monat ganz aus dem Bezug gehen, indem ich 400 EIR anrechnen lasse. Im nächsten Monat wären dann immerhin noch 1700 EUR dann Vermögen, das ich ja schon im Moment der Antargsstellung besitze. Und auf Vermögen gibt es Freibeträge, sodass mir die ARGE da nichts kann."
Da dein Bruder aber noch minderjährig ist, solltet ihr auf jeden Fall über das Jugendamt einen Anwalt einschalten (möglichst einen für Sozialrecht), der kann euch erklären, wie man einen maximalen Teil des Vermögens ARGE- und Elternsicher parken kann.

qqLENApp 
Fragesteller
 12.02.2010, 14:12
@VirtualSelf

Ach so, ach so, ach so! Klar, der Unterschied zwischen Einkommen und Vermögen. Hatte das schon gelesen, aber nicht mit deinem Statement in Verbindung gebracht.

Aber kommt man den mit dieser Schiene durch? Ich meine offensichtlich macht man das dann ja nur, um sein geerbtes Einkommen zum Vermögen zu machen?!

Aber Jugendamt ist sicher eine gute Idee. Hatte selbst mal mit denen zu tun und gute Erfahrung gemacht.

VirtualSelf  12.02.2010, 14:21
@qqLENApp

Die ARGE hat da keine große Wahl, zumal der nötige Anrechnungszeitraum bei 10000 EUR deutlich zu lang sein wird.

VirtualSelf  12.02.2010, 14:38
@qqLENApp

Welche Möglichkeit mir noch in den Sinn kommt: das Geld gleich aus der Erbschaft auf eine gesperrtes Sparbuch, dass einen Zugriff erst ab 18 oder später zulässt.
Dann föllt die Bedürftigkeit gar nicht erst weg, weil das Einkommen nicht verfügbar ist.
Sind aber alles Tricks, die ihr mit dem Jugenamt durchsprechen sollt.

Von welchem Erbe redest du denn da überhaupt. Wie ich das sehe, lebt der der Erblasser ja noch. Vielleicht braucht er sein Geld ja selbst?

Wenn dein Bruder erbt, bekommt nur er kein Hartz4 und muss sein Erbe erstmal aufbrauchen. Erbe gilt es Einkommen und nicht als Vermögen.

Zusammenfassung: Falls immer noch was falsch verstanden wurde oder wenn es noch eine Idee gibt, bitte schreiben.

Das Erbe wird als Einkommen angerechnet, da er es bekommt, während er schon Hartz 4 bezieht. Mein Bruder soll 1 Monat auf seinen Bezug verzichten und dann einen neuen Antrag stellen. Da das Geld dann von Anbeginn des (Neu-)Antrags da war, wird es als Vermögen bewertet. Hinzu kommt noch, dass die Arge gerne einen geringen Anrechnungszeitraum vergibt, der aber bei 10.000,- sowieso zu lang sein würde.

Wenn das Erbe dann als Vermögen gewertet wird, hat mein Bruder einen Freibetrag von mind.3100,- + 750,- für wichtige Anschaffungen, sprich 3850,- bleiben ihm dann.

Zudem beim Jugendamt beraten lassen bzgl eventueller Treuhandverwaltung und Erbe.

VirtualSelf  12.02.2010, 19:41

Wenn ein Teil des Vermögens für die Altersvorsorge so angelegt wird, dass es vorher nicht verfügbar ist, dass also eine vorzeitige Inanspruchnahme vertraglich ausgeschlossen ist, dann sind weitere und höhere Freibeträge möglich.
Aber - wie gesagt -, das sind Feinheiten, die auch von der Gestaltung des Testamentes usw. abhängen, die du mit einem Fachmann vor Ort erörtern solltest.