Bleibt man in der Künstlersozialkasse, wenn man arbeitslos wird?

3 Antworten

Die KSK versichert Selbstständige und Freiberufler, keine Arbeitslosen. Wenn Du Dich arbeitslos meldest, scheidest Du aus der KSK aus und das Sozialamt übernimmt die Beiträge zu den Pflichtversicherungen. Ob Du vorher als Angestellte pflichtversichert warst, ist irrelevant.

Für die Rentenversicherung ist das unerheblich. Beides ist pflichtversicherte Zeit. Und die Rentenversicherung bleibt aufrecht erhalten