Blauzeder fällen in Niedersachsen

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Das Bundesnaturschutzgesetz schreibt vor, daß Bäume mit einem Umfang von mehr als 1 m (Umfang nicht Durchmesser) in 1 m Höhe grundsätzlich unter Schutz stehen. Eine örtliche Baumschutzverordnung muss die Gemeinde machen. Wenn das Masskriterium überschritten ist, darfst Du nicht fällen, nur mit Genehmigung. Ist das Mass unklar, solltest Du die Gemeinde fragen.

Frag bei deiner Gemeinde nach, da hat jede so ihre eigenheiten.

Einfach so, garantiert nicht.

Kommt darauf an, ob bei euch eine Baumsatzung besteht. Da wird das festgelegt. Im Moment darf man wegen der Nistzeiten sowieso nicht fällen. Eine Genehmigung wirst du aber so oder so brauchen.

Auf jeden Fall beim Gemeindeamt oder beim Forstamt vorher nachfragen. Sonst bekommst du unnötig Ärger. Anell