Blaulicht hinter Windschutzscheibe erlaubt?
Ich habe mir vor kurzem ein LED-Blinklicht in blau zugelegt, um dies z.B. an Tuning treffen im privaten Kreis auf Privatgrundstück einzuschalten.
Nin frage ich mich, ob ich dies im öffentlichen Verkehr an der Scheibe kleben lassen darf (natürlich uneingeschaltet) oder ob ich dies vor jeder Fahrt im öffentlichen Verkehr abmachen muss?
6 Antworten
Im § 52 StVZO steht:
"Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein: ..."
Un genau um "ausgerüstet" geht es. Ist das Teil an der Frontscheibe dann bist du damit ausgerüstet. Das Gleiche wäre ein Magnetblaulicht auf dem Dach.
Liegt das Teil in einer Kiste im Kofferraum gilt das als nicht ausgerüstet und wäre somit erlaubt.
Nein, ist in jedem Falle verboten!
An die Scheibe geklebt heißt "dauerhaft installiert". Damit wäre das verboten.
Im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt!
Kann sofern es betriebsbereit mitgeführt wird zu Problemen führen.