Blaulicht hinter Windschutzscheibe erlaubt?

6 Antworten

Im § 52 StVZO steht:

"Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein: ..."

Un genau um "ausgerüstet" geht es. Ist das Teil an der Frontscheibe dann bist du damit ausgerüstet. Das Gleiche wäre ein Magnetblaulicht auf dem Dach.

Liegt das Teil in einer Kiste im Kofferraum gilt das als nicht ausgerüstet und wäre somit erlaubt.

Nein, ist in jedem Falle verboten!

An die Scheibe geklebt heißt "dauerhaft installiert". Damit wäre das verboten.

Im öffentlichen Straßenverkehr nicht erlaubt!

Kann sofern es betriebsbereit mitgeführt wird zu Problemen führen.