Bitte weiterführen.. (Polizei, Zoll, usw.)?

3 Antworten

Polizei und Polizeibehörden allgemein: Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, Beseitigung von Störungen der ÖS und Ordnung.

Landespolizei: allgemein zuständige Polizei. Zuständig auf Landesgebiet beschränkt. Strafverfolgung. Schütz privater Rechte.

Bundespolizei: Polizei mit Sonderzuständigkeiten, wie z.B. Bahnpolizei, Grenzpolizei, Luftsicherheit. Strafverfolgung. Schutz privater Rechte. Zuständig im gesamten Bundesgebiet, häufig auch außerhalb Deutschlands tätig. Die Definition: "Kontrolle von Ein- und Ausfuhr von Menschen" würde ich tunlichst vermeiden.

Zoll: Finanzverwaltung, ist keine Polizei, hat aber in einigen Bereichen vollzugspolizeiliche Aufgaben. Strafverfolgung (wobei in einigen Bereichen die HZÄ staatsanwaltschaftliche Befugnisse haben).

Ich meinte natürlich Kontrolle von Ein und Ausreise von Menschen.

Landespolizei: Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Von was? Ganze Sätze schreiben und nicht nur Stichworte

Bundespolizei: Kontrolle von Ein und Ausfuhr von Menschen?

Menschen sind keine Ware und werden weder ein noch ausgeführt, achte auf Deine Wortwahl!

Durchsetzung wirtschatlicher Interessen kannste bei allen dazu schreiben.