BITTE UM ANTWORTEN ICH BIN VERZWEIFELT! INKASSO BECKER WUPPERTAL

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Hallo Cilli13,

ich würde dir zuerst einmal raten, dir einen Anwalt zu nehmen. Denn wenn dein Konto gepfändet wurde musst du das Geld ja wieder zurück bekommen.

Zahlen musst du mit 99% Sicherheit nicht. Und zwar aus mehreren Gründen:

1) Der Geschätfsvorfall soll im Jahr 2002 vorgelegen haben. Du kannst aber nachweisen, dass du zu diesem Zeitpunkt noch minderjährig (nach §2 BGB) warst. Das bringt uns zu §106 BGB: Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger, in Zusammenhang mit §107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, nennt sich umgangssprachlich Taschengeld-Paragraph.
Das heißt, dass du in diesem Alter kein derartiges Geschäft machen durftest, insofern deine Eltern dem nicht zugestimmt haben, was die Gegenseite nachweisen muss. Ansonsten ist das Rechtsgeschäft nach §111 BGB unwirksam.

Das sollte schon problemlos ausreichen, um die Forderungen abzuwehren und das Geld zurück zu bekommen.

2) Sollte wider erwarten nachgewiesen werden, dass ein geltender Kaufvertrag (§433 BGB) zustande gekommen ist und auch die Eltern zugestimmt haben, kannst du dich auf §195 BGB (Regelmäßige Verjähungsfrist) berufen. Diese besagt, dass der Anspruch (insofern nicht ein entsprechender Antrag rechtzeitig eingegangen ist) nach 3 Jahren erlischt.

Ob die jeweiligen Bedingungen erfüllt sind, solltest du selbst wissen, bzw in Zusammenarbeit mit deinen Eltern schnell herausfinden können. Einen Anwalt solltest du dennoch zur Hilfe nehmen, um an das bereits eingezogene Geld zu gelangen. Ich hoffe, dass ich dir etwas helfen konnte :)

(alle Paragraphen nachlesbar im Bürgerlichen Gesetzbuch - BGB)

Zur allgemeinen Information diese Seite lesen:

https://www.antispam-ev.de/wiki/Unrechtm%C3%A4%C3%9Fige_Forderungen

Und hier kannst Du mal nachlesen, was Inkassobüros machen dürfen und was nicht:

https://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros

Ist das Konto wirklich gepfändet? Dieses Drohschreiben der Inkassofirma kann ja auch nur so aussehen.

Wie schon geschrieben wurde, nichts telefonisch vereinbaren. Nachher kann davon nichts mehr bewiesen werden. Mache es schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort. Du kannst auch gleich damit drohen, einen Anwalt zu nehmen und die auch wegen Nötigung und versuchten Betruges anzuzeigen, wenn deren Drohung wahrgemacht wird.

Hast Du auch schon nach denen gegoogelt. Es gibt viele Beiträge, die das Wort "Abzocke" enthalten.

@Helmi123

Vielen Dank fuer die hilfreichen Links. Ja ich habe die gegoogelt und da waren 2 Beitraege von Personen die als "Abzocke" geschieldert wurden,

Sorry, das ist alles recht verwirrend was Du da schilderst. Allerdings ist Deine Angabe das das Konto bereits gepfändet wurde sehr bedenklich denn dann muss in der Tat bereits ein vollstreckbarer Titel vorliegen. Sollte es sich bei diesem Titel um eine Sache handeln die schon 10 Jahre her ist müssen alle Beteiligten gepennt haben. Damals warst du 12 Jahre alt und konntest ein solches Geschäft gar nicht eingehen.

Wende Dich umgehend an einen Anwalt. Falls Du kein Geld dafür hast hol Dir am Amtsgericht einen Beratungshilfeschein.

Ach ja, keine Kontakte mehr mit der Inkassobude und nichts unterschreiben!

Genau dass verstehe ich eben nicht. Dies ist der erste Brief den ich erhalten habe, wie gesagt war total schockiert. Unterschrieben habe ich auch noch nichts, aber ich denke ja Anwalt aufjedenfall, bloss dieser Schufaeintrag den ich ja dann haben werde, bzw schon habe gibt mir zu denken.

@cilli13

Wenn das Konto wirklich schon zu ist (hast Du das überhaupt schon mal gerüft?) hilft nur noch ein Anwalt, denn dann scheint in der Tat ein Titel zu existieren. Oder ist das ganze nur das was Dir die Inkassobude zugeschickt hat? Die arbeiten mit allen Tricks.

Wenn es bisher nur von der Inkassobude war und Dein Konto noch offen ist, dann solltest Du den ganzen Mist einfach ignorieren und einfach *überhaupt nicht mehr reagieren.** Sollte doch noch mal ein Mahnbescheid in einem gelben Briefumschlag von einem Mangericht eintrudeln dann musst Du kommentarlos wiedersprechen (ist nur ein Kreuz und eine Unterschrift) und den Wiederspruch dann an das Mahngericht, !!nicht!! an den Inkassoladen zurückschicken.

@Artus01

Dankeschoen fuer die Infos, ja so werde ich das auf jedenfall machen. Mit einem Anwalt werde ich mich auch in Verbindung setzen.

Also! Wenn Du Dir nix hast zu Schulden kommen lassen, solltest du sofort einen anwalt kontaktieren. das musst du sogar, damit du an dein konto kommst. Wenn Du Dir keinen Anwalt leisten kannst, mach trotzdem einen Termin und sag das gleich. Die helfen weiter.Auf keinen Fall solltest du irgendetwas vom Inkasso Dienst unterschreiben oder etwa Ratenzahlung vereinbaren. Ich habe privat Insolvenz hinter mir und hatte sehr viel mit Inkasso zu tun. Du kannst auch zu einer Schuldner Beratung gehen oder es gibt in jeder Stadt eine öffentliche Rechtsauskunft. Die nehmen nur eine kleine Gebühr. Wichtig ist, daß Du handelst und ein Anwalt der sich mit Insolvenz recht oder anderen Geldangelegenheiten befasst,hilft dir weiter. Viel Glück und Kopf hoch das wird schon wieder.

Wenn ein gerichtlicher Titel vorliegt bleibt dir nur der Gang zum Anwalt und eine Vollstreckungsgegenklage...