Bitte Tipp von Anwalt -Lebe im Ausland, Schulden in Deutschland-

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Hallo "Griechenland12"

zunächst einmal Kopf hoch, so schlimm wie ausgemalt wird es dann doch nicht.

Eine längere Inhaftierung allein wegen Schulden ist nicht zu erwarten, sofern nicht etwaig ein Betrug im Raum steht, weil Sie als Darlehensnehmer hinsichtlich des offenen Restbetrages den Vorsatz verwirklicht haben, diesem nicht zurückzuzahlen und sich daher ins Ausland abgesetzt haben. Dem entgegen steht aber ohnehin, dass Sie offenbar vorsorglich die Bank informiert haben, wohin Sie verzogen sind.

Ein Haftbefehl nach § 901 ZPO (Zivilprozessordnung) zur Erzwingung der Abgabe der sog. „Eidesstattlichen Versicherung“ (ehem. „Offenbarungseid“) wäre nur dann zu erwarten, wenn Sie zum Ladungszeitpunkt noch in Deutschland gemeldet waren und die Voraussetzungen für die Abnahme der EV durch den Gerichtsvollzieher (neben den Voraussetzungen des § 901 ZPO u.a. eine erfolglose Zwangsvollstreckung, vgl. §807 ZPO) gegeben wären. Zudem muß der Gläubiger diesen Haftbefehl auch beantragt haben.

Die Bank als Gläubiger kann allerdings das gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren mittels "Antrag auf Erlass eines "Europäischen Zahlungsbefehls" im europäischen Ausland (vgl. §§ 1087 - 1096 ZPO - i.V.m. der EG Verordnung Nr. 1896/2006) betreiben, zumal Sie Ihren derzeitigen Wohnsitz in einem europäischen Mitgliedsstaat haben. Anbetrachts der Restsumme ist anzunehmen, dass die Bank deshalb einen Anwalt zur Beitreibung der offenen Forderung hinzugezogen hat. Sofern Sie ein solcher Zahlungsbefehl tatsächlich ereilt, haben Sie die Möglichkeit, gegen diesen innerhalb 30 Tagen nach der Zustellung Einspruch (Formblatt F im Anhang VI) einzulegen, andernfalls würde der Europäische Zahlungsbefehl vollstreckbar.

Sofern Sie als Antragsgegner Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl eingelegt haben, so nimmt das Verfahren vor dem gemäß § 689 II Satz 2 ZPO zuständigen Amtsgericht Berlin-Wedding als zentrales Mahngericht seinen weiteren Gang, insofern nicht die Bank als Antragsteller beantragt hat, das Verfahren dann zu beenden.

Danke für die Anwort Semmel! Ich habe vor 6 Monaten sogar meine Lebensversicherung gekündigt (die ich 15 Jahre lang hatte) und die Kreditraten zu bezahlen. Mir ist aber eingefallen, dass ich ja Rente in Deutschland einbezahlt habe (20 Jahre lang). Kann die Bank meine Rente pfänden?

@Griechenland12

Gerne geschehen...

Zu Ihrer Nachfrage: Ja, grundsätzlich können gemäß § 851c ZPO Rentenansprüche wie Arbeitseinkommen unter der Beachtung der dem Schuldner zu belassenden Freibeträge und aktuell gültiger Pfändungsfreigrenzen insoweit eingeschränkt gepfändet werden, allerdings kann der Gläubiger mit Zugriffswillen nicht etwa dahingehend laufende Verträge kündigen oder auflösen, vielmehr ist ein Zugriff erst dann möglich, wenn die Rentenbezüge tatsächlich an Sie ausgezahlt werden.

Überdies genießen in eine private Altersvorsorge eingezahlte Beträge bis zu derzeit max. 9000,- EUR jährlich einen Pfändungsschutz (vgl. § 851c II ZPO), darunter fallen Rentenversicherungsmodelle im Sinne der §§ 10a, 79ff. EStG, z.B. die "Riester-Rente" oder im Sinne des § 10 I Nr. 2 b EStG, z.B. diie "Rürup-Rente" ebenso wie ein (nachweislich) ausschließlich zu diesem Zwecke in einen entsprechenden Sparplan angelegtes Vermögen.

Es ist aber anbetrachts Ihrer Schilderungen vermutlich aber ohnehin eher abwegig, dass aus der Pfändung der Rente ein nennenswerter oder überhaupt ein Pfändungserlös hervorginge.

@Semmel76

Danke Semmel :-) Ich hatte in Deutschland eine private Rentenvorsorge in die ich 4 Jahre eingezahlt habe. Als ich merkte, dass ich es mir nicht mehr leisten kann, habe ich diese stillgelegt. Naja, ich muß jetzt warten, bis sich die Anwälte der Bank melden. Alles nicht so schön. Aber Deine Antworten habe mich etwas beruhigt. Danke!

@Griechenland12

Sehr gerne geschehen. Vielen Dank für den Stern.

Ihnen alles Gute. :-)

Du wirst nicht verhaftet,wenn du deinen Verpflichtungen nachweislich nicht nachkommen kannst. Es kann nur sein,dass dein Gläubiger eine Pfändung bei dir erwirkt aber wenn da nichts zu holen ist,hat sich auch das gegessen. Wie jetzt allerdings die ganzen Besonderheiten sind,weil du in Griechenland lebst,weiß ich auch nicht.Da wird sich selbst ein Anwalt erstmal einarbeiten müssen.

Eine Pfändung bei mir bringt wirklich nichts. Als ich Deutschland verließ habe ich alles in ein Sozialkaufhaus gegeben, weil die Verschiffung hierhin zu teuer gewesen wäre. Und hier habe ich in einem möbliertem Appartment gewohnt. Und jetzt wohne ich bei Muttern. Wir habe kein Luxus, wirklich nicht. Meine Mutter bekommt knapp 600€ Behindertenrente von der sie kaum über die Runden kommt. Die Situation hier ist echt schwierig und zum Verzweifeln.

Vor Verhaftung brauchst Du keine Angst zu haben. Niemand kann wegen zivlrechtlichen Schulden dauerhaft inhaftiert werden. Es ist lediglich möglich, daß Du kurzzeitig in Erzwingungshaft genommen wirst, damit Du eine "eidesstattliche Versicherung" abgibst, daß Du kein Geld hast. Danach mußt Du aber sofort wieder entlassen werden. Also kein Grund zur Panik.

Das ist aber eine sehr ungewöhnliche Praxis und wohl auch nur angebracht,wenn sich der Schuldner sehr unkooperativ zeigt.

Danke für die Antwort skyfly! Aber natürlich habe ich Angst! Vor allem weiß ich einfach nicht mehr weiter. Den griechischen Anwälten traue ich nicht, und einen Deutschen kann ich mir natürlich nicht leisten, deshalb wollte ich hier erstmal anfragen wie sowas läuft. Ich hatte schon überlegt, Privatinsolvenz anzumelden, aber auch hier weiß ich nicht, wie das läuft und ob das überhaupt möglich ist.

@Griechenland12

So lange Du Deinen Wohnsitz nicht in Deutschland hast, solltest Du bezüglich der Schulden nichts unternehmen. Von einer Privatinsolvenz von Griechenland aus würde ich abraten, auch wenn diese vermutlich möglich wäre. Das würde extrem kompliziert werden und hätte ein sehr hohes Risiko, daß es aufgrund von Kommunikationsschwierigkeiten mit Gericht und Insolvenzverwalter schief geht.

@skyfly71

Ich habe zwar keinen Wohnsitz in Deutschland, aber ich hatte mich damals nicht abgemeldet, weil die von der Bank gesagt hatten ich müßte auf jeden Fall in Deutschland angemeldet bleiben.

@Griechenland12

Da hat die Bank mal Unsinn verbreitet...^^ Die können Dir nicht vorschreiben, wo Du zu wohnen hast. Und gemeldet muß man immer dort sein, wo man tatsächlich seinen Lebensmittelpunkt hat.

@skyfly71

Ich bin natürlich auch hier in Griechenland gemeldet. Die Bank hat auch meine kompletten Adressdaten und wurde von mir auch informiert, dass ich hierher ziehen muß. Aber, wie gesagt ich mußte in Deutschland gemeldet bleiben. Ich will ja alles immer richtig und korrekt machen. Ich hätte ja auch einfach verschwinden können, aber da bin ich nicht der Typ für!

hallo, auf welcher Insel bist du? Eventuell kann ich dir mit einem Job ab 16.April helfen, wo du mehr verdienst. LG babs

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