Bitte, Beispiel, LKWFahrer hat getankt AdBlue in Diesel. Und es kam zu Schaden, muss er bezahlen , wenn Arbeitsgeber hat Haftpflichtversicherung des Berufs?

3 Antworten

Ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nur dann in finanziellen Regress nehmen, wenn dieser beispielsweise einen Schaden vorsätzlich zugefügt hat. Einem Arbeitnehmer kann ein Fehler jedenfalls nicht bei (leichter) Fahrlässigkeit zu seinem finanziellen Nachteil angerechnet werden.

Wer falsch tankt als Berufskraftfahrer, handelt grob fahrlässig. Volle Haftungsübernahme durch den Arbeitnehmer!

Die Berufshaftpflicht hat damit nichts zu tun. 

Bei einem Berufskraftfahrer kann man höchstens von "grob fahrlässig" reden. Dann wäre es möglich in zum Teil auf Schadensersatz zu verklagen.

Wie kann man denn adblue in den diesel hauen. Naja...leider könnte er dafür haftbar gemacht werden. Aufgrund seines Berufes könnte man ihm grobfahrlässiges handeln nachsagen.