Bis zu wie viel Stunden darf man mit einem abgemeldeten Pkw noch fahren?

13 Antworten

Der Zeitraum ist nicht definiert, es hat sich aber als Praxisnah der Tag der Abmeldung erwiesen und das wird auch von Polizei und Ordnungsbehörden so gelebt.

Siehe FZV §10(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Du kannst das Fahrzeug sogar in Eurem Nachbarkreis abmelden und dann damit nach Hause fahren.

Der Zeitraum ist nicht definiert,

Doch, der Zeitraum ist in der aktuellen Fassung der FZV definiert ;-)

FZV §10 Abs.4: ....Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Du kannst das Fahrzeug sogar in Eurem Nachbarkreis abmelden und dann damit nach Hause fahren.

Auch dies wurde in der aktuellen Fassung der FZV geändert, nach der Abmeldung gibt es keine Einschränkung auf "nur" benachbarte BL.

Du darfst an dem Tag der Abmeldung, mit den bisherigen Kennzeichen fahren.

Siehe FZV §10 Abs.4, letzte Satz:

Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__10.html

Aber bitte lesen: Rückfahrten. Man darf von der Zulassungsstelle, wo das Fahrzeug abgemeldet wurde, noch zurückfahren, auch mit abgekratztem Stempel. Man darf aber nicht den ganzen Tag noch herumfahren!

@Franticek

Ja, Rückfahrten.

@Antitroll1234

Tja DU wißt das und hast es ja auch geschrieben. Ich wollte nur noch für andere auf diesen wichtigen Punkt hinweisen.

Man darf damit gar nicht mehr fahren, denn das Nummernschild musst du entweder abgeben oder es wird "entwertet" = dieses Siegel wird entfernt.

Wenn man mit abgemeldetem Auto noch weiterfahren möchte, muss man sich ein Kurzzeitkennzeichen geben lassen.

Falsch siehe § 10 FZV

@TransalpTom

Okay, das hatte ich so nicht gewusst. Mir wurde es damals bei der Zulassungsstelle auch anders gesagt. Außerdem wurde mir diese Plakette auf meinem Kennzeichen auch entwertet, was bedeutete (so wurde mir gesagt), dass es nicht (mehr) ordnungsgemäß zugelassen ist und somit nicht gefahren werden darf.

Danke für die Info!

Man darf nach dem Abmelden, auch wenn die Stempel von den Schildern entfernt wurden, mit dem abgemeldeten Fahrzeug noch bis nachhause fahren. Achtung - andere Fahrten sind aber nicht drin. Den Rest des Tages noch herumfahren damit, das geht nicht und kann schnell ganz teuer werden.

Das ist keine Frage von Stunden.

Steuer und Versicherung werden pro Tag berechnet, also hast du diese am Tag der Abmeldung bis zum Ende des Tages bezahlt.

Für welchen Zweck du an diesem Tag noch fahren darfst, haben Andere bereits beantwortet.