Bis zu wie viel Euro zahlt der Staat für die Wohnung einer 11 Köpfigen Familie?

8 Antworten

Das kommt darauf an wo diese Familie wohnt,denn die Richtlinien zu den angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich,sondern auch von Stadt zu Stadt !

Deshalb kann man das so pauschal nicht beantworten,genau erfährt man es nur beim zuständigen Jobcenter.

Man kann aber auch im Internet mal nachsehen,dann hat man zumindest einen ersten Überblick,einfach mal eingeben ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen der Stadt,dann sollte man etwas finden.

Wenn man auch ein zinsloses Darlehen für die Kaution und Beihilfe für den Umzug usw.beantragen möchte,dann sollte man vorher eh die Zusicherung zur Kostenübernahme beim Jobcenter einholen,sonst gibt es Probleme,also vorher keinen Mietvertrag unterschreiben.

Wenn eine Familie ALG II/Hartz IV beantragt beim Jobcenter, gibt es auch angemessene tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet laut SGB II § 22.

Was angemessen ist, entscheidet jede Gemeinde selbst. Dafür kann sie ihre eigenen Richtlinien aufstellen, aber auch (zusätzlich) die Umstände des jeweiligen Einzelfalls begutachten. Viele Gemeinde haben solche Richtlinien. Großteils sind diese hier veröffentlicht, ohne Garantie auf Aktualität: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

In Berlin sieht es ohne Heizkosten derzeit so aus laut Richtlinien (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen2015_11.html):

Anzahl der Personen pro Bedarfsgemeinschaft (BG)
Richtwert für die monatliche Bruttokaltmiete in Euro

1 Person
364,50

2 Personen
437,40

3 Personen
518,25

4 Personen
587,35

5 Personen
679,97

Jede weitere Person
84,12

Gruß aus Berlin, Gerd

Nachtrag

Größe der Wohnung / Unterkunft

Als eine angemessen große Wohnung betrachtet die Agentur für Arbeit für eine Person mit 50 m². Diese erhöht sich um jede weitere in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person um 15 m², wobei Säuglinge nicht als „Person“ gelten

sind also 200 m² an der polnischen Grenze kostet die Miete  1.000 Euro, in München eben 4.000 Euro

da gibt es Merkblätter und ist im Internet nachzulesen, auf wie viele Zimmer so ne Familie Anspruch hat, daraus leitet sich der Mietanspruch ab, der je nach Mietspiegel in jedem Ort anders ist

deshalb variiert ja der Mietzuschuß von Ort zu Ort, weil die Mieten ja auch in Dresden anders sind als in München

Das kommt erstmal darauf an, auf welcher Basis du die Wohnung bezahlt bekommen solltest. Sofern du z. B. vor Harz IV lebst definiert die Agentur für Arbeit 'einen angemessenen Wohnraum' welchen sie (+Heizkosten) zahlt. 

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