Bis zu welchen Geldbetrag für Arbeiten darf eine hausverwaltung frei entscheiden?
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Steht im Verwaltervertrag; meist gestaffelt: Summe X freihändig, bis Summe Y mit Zustimmung des Beirates und ab Summe Y aufgrund eines Beschlusses.
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So wie es zwischen Eigentümergemeinschaft und Hausverwaltung vereinbart wurde
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Kommt auf die Vereinbarung drauf an.