bis wieviel uhr darf man laut sein: laut in dem sinne von deutlich sprechen, lachen.

10 Antworten

Völlig unabhändig von Zeit und Dauer hat man sich so zu verhalten, dass die übrigen Mitbewohner im haus sich nicht gestört fühlen! Die von Ihnen geschilderte Versammlung wird zwangsläufig den Einsatz der Polizei wg. Ruhestörung zur Folge haben und dürfte dementsprechend danach auch aufgelöst werden. Verhalten Sie sich so etwas öfter, wird Ihnen über kurz oder lang eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung für den Fall der Widerholung zugehen!

Zunächst mal ist die Laustärke IMMER so zu halten, dass andere nicht belästigt werde, es gilt Zimmerlautstärke. Dabei ist der Maßstab derjenige der sich gestört fühlt. Zimmerlautstärke bedeutet, dass man sich so leise verhält, dass kein Ton die Wohnung (das "Zimmer-") verlässt. In den Ruhezeiten gilt dies absolut und mit Ausnahme von Sylvester an jedem Tag, außer es handelt sich um Tätigkeiten der normalen Nutzung wie Gehen, Duschen etc.. Dazu gehört aber weder lautere Unterhaltung noch Musik hören o.ä., dies ist in den Ruhezeiten absolut verpöhnt. Jede Zuwiderhandlung kann zu Abmahnung und Kündigung und unabhängig davon zur Anzeige wegen Ruhestörung führen...

Da wäre schon um 22.00 Schluss gewesen.

Und ganz toll, wenn die Leute zum Rauchen rein und raus gegangen sind.

Stell Dir mal vor, Du hast einen Lokführer zum Nachbarn, der am nächsten Tag um 6.00 Uhr antreten muss.

Ich hätte Euch spätestens um 24.00 Uhr sie Polizei auf den Hals gehetzt.

Vermutlich erfolglos, da man immer Besuch empfangen darf.

@Borkenschwein

Die Haustür ist aber keine Drehtür, oder??

Das ist Lärmbelästigung, wenn ich vor der Haustür stehe und quatsche und rauche

Niemand ist verpflichtet, auch nicht nach 22 Uhr, nur zu flüstern und Musik mit Kopfhörern zu hören etc., nur weil das Haus bauliche Mängel bzgl. Schallschutz hat. Normale Unterhaltung bzw. Radio- und TV-Lautstärke ist Zimmerlautstärke, ohne lautes Lachen, Brüllen, Geschrei, Gegröhle. Wenn das so nicht war, kann euch niemand was am Zeuge flicken. Unterhaltung vor dem Haus stört Mitmieter, falls sie bei offenem Fenster schlafen, sollte man also unterlassen (ist ja auch außerhalb der Wohnung). Rauchen vorm Haus ist zu keiner Tages- oder Nachtzeit verboten, Haustür kann man leise schließen und öffnen. Das darf Jeder, auch Gäste bzw. Besucher. Nun weiß ich nicht, welcher Natur die Versammlung war, möglicherweise war es schon davon abhängig, dass es etwas lauter zuging. Passt also euer Verhalten künftig entsprechend an. Wenn die Wände, Fußböden bzw. Decken derart schlecht gedämmt, sprich hellhörig sind, so muss das jeder hinnehmen. Man muss auch in Betracht ziehen, dass die Wahrnehmung von Geräuschen sehr subjektiv ist, bevor hier nach Polizei gerufen wird.

Ja, die Wahrnehmung von Geräuschen ist subjektiv. Aber genau das ist das Problem, denn rein rechtlich ist Maßstab für eine mögliche Ruhestörung der Gestörte, und nicht der Störer, seine Meinung gilt also...

@XtraDry

Es gibt Menschen, die hören sprichwörtlich die Flöhe husten", deren Wahrnehmug kann definitiv nicht Maßstab sein.

Bis 55 db in der Nacht ist zumindest bei Tieren ein zu akzeptierender Wert(Tür klingelt nachts, Hund bellt), generell gilt, was belästigend ist ist zu laut, aber da man sich auch unterhält und keinesfalls verpflichtet ist zu flüstern, ist das Ermessenssache eines Richters.

Also wenn ihr euch normal unterhaltet ist das kein Problem.

Übrigens, auch am Tag gilt, man darf nicht unendlich laut sein, sondern muss sich so verhalten dass es keinen Nachbarn stört.