Bis wieviel Euro Kaltmiete zahlt das Amt für 2 Personen?
Für eine Person geht das Amt bis 270 Euro kalt mit, (Größe und Zimmeranzahl sind ja für das Jobcenter egal), weiß zufällig jemand, wie hoch die Grenze für 2 Personen ist? Eine Freundin würde es gerne wissen.
5 Antworten
Schaue hier auf Seite 4: http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Vorderpfalz---Ludwigshafen---01.10.2009.pdf
Nichts zu danken, wobei die Tabelle noch etwas veraltet ist, denn jetzt im Moment sind es schon 270 €. Aber genau so etwas habe ich gesucht.
Also per Gesetz ist das rein nach Quadratmeter definiert. Eine Person sind so 45 qm und pro weitere Person 15 qm mehr. Wie das mit der Kaltmiete ist, das kann man so nicht sagen, weil sich das jeweils an der üblichen Miete des Ortes richtet. In der Grosstadt ist das mehr, auf dem Land am wenigsten. Aber eben abhängig vom jeweiligen Wohnort. Also wie viel dort eine Wohnung mit der entsprechenden Quadratmeterzahl eben ortsüblich kostet. Von daher wirst Du da schon bei dem Amt des Wohnortes nachfragen müssen.
nöAlso per Gesetz ist das rein nach Quadratmeter definiert
Nach überwiegender Meinung muss die Angemessenheit nach der sog. „Produkttheorie“ bestimmt werden. Zur Vertiefung folgender Link; http://www.harald-thome.de/media/files/Dies%20und%20das/DV_37-07-8_7_08.pdf
nein, das hat sie mir vor ein paar Tagen auch so gesagt, dass das die vom Amt wortwörtlich so bestätigt haben, dass die Größe absolut UNRELEVANT ist, es zählt NUR der Preis, für eine Person 270 kalt, was drüber raus geht, muss man halt selber drauf legen. Das steht schon mal fest, das weiß ich sogar selber! Aber meine Frage war ja, ob jemand weiß, wie hoch die Grenze für 2 Leute gesetzt ist?
Größe ist dem Amt ganz und garnicht egal.Sollte die Whg zu groß sein,musst du den Rest draufzahlen und das Amt übernimmt keine Nebenkostenabrechnungs-Nachzahlung. Die Höhe der Kaltmiete hängt davon ab WO ihr wohntm,bzw Deine Freundin.
In Bayern übernimmt das Amt zb mehr Kosten als in Nds.
in Rheinland Pfalz.
Die Größe ist hier bei uns wirklich egal. Solang die Warmmiete einen bestimmten Betrag nicht übersteigt kann ich theoretisch auch in einem Schloss leben.
ja das weiß ich auch, die größe der Wohnung ist egal, man kann theoretisch auch im Schloss wohnen, wenn es nur 300 kosten würde.
Echt???Ist bei uns nicht egal. Hab jetzt zwar ein Jahr nichts mehr mit denen zu tun,aber denke nicht das sich das geändert hat.
Eine "angemessene Unterkunft" ist zuerst nach der Größe definiert. (60 qm für zwei Personen). Die Miete ist in jeder Stadt anders und sollte sich an der unteren Kategorie des Wohngeldes orientieren.
Es kommt drauf an in welchem Bundesland du lebst,in welcher Stadt und Kreis.Jedes BL hat andere Regeln. mfg
deshalb ja meine Frage, ob es zufällig einer ganz genau weiß, 2 Personen in der Vorderpfalz.
@DragonVampir, das was Du hier schreibst, ist eher eine Binsen-Weisheit, also das wissen die Fragen allgemein selbst.
Besser ist, wenn Du bei Fragen wie dieser den Link reingibst, den Du hier in der HA findest, denn der ist wirklich aussagekräftig und hilfreich.
Danke fürs Sternchen.