bis wie viel cm darf man ein messer bei sich führen?
ich habe einmal gehört das man ein messer(klappmesser, kein sprungmesser) nur bei dich führen darf wenn es nicht zu lang ist. weiß jemand ob es soein gesetzt giebt und ob auch das alter eine rolle spielt? danke im voraus
8 Antworten
1.Darf es kein stehendes Messer sein. z.B. ein Küchenmesser und nicht länger als 12cm.
Mehr Informationen:
Bei den Messern darf die Klinge nicht quer stehen, also ein T-förmiges Messer, bei dem der Griff in der Faust liegt und die Klinge parallel zum Arm herausragt, wäre verboten. Offenbar benutzt man im Pelz- und Ledergewerbe solche Messer, um die Tierhaut vom Körper zu trennen, so dass es hier eine Ausnahme für diese Berufe gibt (§40 Abs. 3). Spring- und Fallmesser (1.4.1) sind (fast) ausnahmslos verboten. Beim Springmesser schnellt die Klinge durch Federkraft hervor, beim Fallmesser wird sie durch einen Mechanismus freigegeben und kommt durch eine Schleuderbewegung der Hand oder Nach-unten-Halten hervor. Beim Springmesser gibt es eine Ausnahme, nach der es doch erlaubt ist: *
Wenn aus dem Griff höchstens 8,5 cm Klinge herausragen, *
die Klinge in der Mitte mindestens 20% der Länge der Klinge hat (also kein spitzer Dorn ist) *
die Rückseite nicht geschliffen ist (also nicht schneiden kann) *
der Rücken durchgehend ist
Kann man so stehen lassen. DH.
Es darf kein feststehendes Messer sein und länger als 12 cm, hab ich doch geschrieben?
Wichtig wäre noch hinzuzufügen das wenn du ein berechtigtes Interesse hast d.h das Messer zum Angeln,Jagen,Campen,Wandern etc. benutzt du auch eine Klinge mit mehr als 12 cm führen darfst. Abs 4.2
die schneide des messers darf nicht die breite deiner handfläche überdecken von der größe...
Wo steht das denn bitte? Jedenfalls nicht im WaffG.
in meinem gesetz steht das ;-)
Solche messer kann man gut verstecken und schnell verschwinden lassen...
wer sich nicht erwischen lässt hat nix illegales getan also hab ich recht ;-)
Kann es sein, daß Du keine Ahnung hast wovon Du schreibst?
Lies Dir das mal wieder durch, wenn Du nüchtern bist.
Und noch steht Bundesgesetz über "Deinem" Gesetz :-)
nenene MEIN GESETZ steht über allem :D
Lass dich nicht erwischen ist das 1. und oberste gebot ;-)
Dann kannst du machen was du willst hahaha
In Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG) ist geregelt, welche Waffen verboten sind.
Eine rechtlich einwandfreie Aussage, welches Messer Du nun führen darfst, kann ich Dir nicht geben. Eventuell hilft Dir der Fachhändler weiter.
Hallo,
laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“, ist es seit dem 1. April 2008 verboten:
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu führen.
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
- Hieb- und Stoßwaffen zu führen. Klassische Beispiele hierfür sind Stilette und Dolche.
Mehr dazu findest du auch unter http://waldlaeufer-outdoor-equip.de/fuehrverbot-%C2%A7-42a-waffg/
Um die Anfangsfrage zu beantworten:
Du darfst Klappmesser jeder beliebigem Klingenlänge führen!
Eingeschränkt nach §42 sind lediglich Messer die einhändig zu öffnen sind UND offen verriegeln.
Messer die als Waffen definiert sind natürlich ausgenommen, die bleiben besser zu hause.
Man darf auch nicht überall, Hausrecht, Versammlungsgesetz usw beachten.
Über verbotene Messertypen sollte man sich vernünftigerweise vorher informieren.
Nicht wirklich.
Feststehende bis 12,00 sind erlaubt, Klappmesser unbeschränkt wenn sie nicht einhändig verriegeln. Siehe WaffG §42.