Bis wann und in welcher Form muss der Vermieter gegen eine außerordentliche Kündigung widersprechen?
Ich habe meinen Mietvertrag schriftlich und per Post außerordentlich gekündigt. Der Vermieter hat den Eingang der Kündigung bestätigt und der Kündigung - per Mail - widersprochen. Ist das per Mail rechtskräftig? Wenn nein, innerhalb welchen Zeitraumes muss der Vermieter schriftlich und auf dem Postweg widersprechen, damit sein Widerspruch geltend ist?
10 Antworten
Grundsätzlich, in diesem Zusammenhang ist eine E-Mail nicht rechtswirksam. Ein Widerspruch gegen eine solche Kündigung ist nicht möglich. Die einzige Möglichkeit ist díe Verweigerung der Annahme der Kündigung. Hinsichtlicher Fristen kann/darf ich im Moment keine Auskunft geben.
Hinsichtlich der Berechtigung dieser ausserordendlichen Kündigung kann ich in Unkenntnis von Gründen nichts sagen.
Solange Du nicht angibst, aus welchem Grund Du außerordentlich gekündigt hast, kann man Dir nicht helfen.
Für eine außerordentliche Kündigung sind gute Gründe notwendig, die entweder in der Mietsache oder in der Person des Vermieters liegen.
Für eine fristlose Kündigung muss es erst einmal einen Grund geben. Dies ist nicht so ohne weiteres möglich. Das Mietrecht hat hier klare Vorgaben. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet der Kündigung zu widersprechen. Es kommt allein auf ihre Rechtsgültigkeit an.
Was heißt denn außerordentlich? Die Kündigungsfrist steht im Mietvertrag, daran muß man sich auch halten. Der Vermieter kann doch gar nicht widersprechen.
Genau das ist der Punkt. Eine Kuendigung, die sich nicht an die im Mietvertrag vereinbarte Kuendigungsfrist haelt, wird auch ohne Widerspruch gar nicht erst wirksam, da in diesem Fall der Vermieter erst ZUstimmen muss.
Ich habe NICHT geschrieben, dass es das nicht gibt. Es geht mir darum, wie weit die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist. Es geht mir darum, dass eine von der Frist abweichende ausserordentliche Kuendigung "automatisch" rechtskraeftig wird.
Eine normale Kuendigung wird rechtskraeftig, wenn der Vermieter nicht widerspricht.
Eine ausserordentliche Kuendigung ist auch moeglich, bedarf aber der Zustimmung des Vermieters, wird also ohne diese nicht so ohne weiteres gueltig.
"Eine ausserordentliche Kuendigung ist auch moeglich, bedarf aber der Zustimmung des Vermieters, wird also ohne diese nicht so ohne weiteres gueltig."
Quatsch. Eine Kündigung, auch eine Außerordentliche, ist eine einseitige Willenserklärung. Da muß kein Vermieter zustimmen. Wenn er meint sie ist unberechtigt bleibt ihm nur der Rechtsweg.
"Eine normale Kuendigung wird rechtskraeftig, wenn der Vermieter nicht widerspricht."
Eine normale Kündigung ist auch wirksam wenn der Vermieter widerspricht. Was ein normaler Vermieter natürlich nicht tut. Weil es völliger Blödsinn wäre.
Wann hast du - zu welchem Zeitpunkt - und mit welcher Begründung denn gekündigt?
Aus den dürren Worten ist nicht viel zu entnehmen.
wenn du nicht einen total triftigen Grund hast, kannst du dir die außerordentliche Kündigung an den Spiegel stecken.
Du solltest auf jeden Fall - wenn deine Gründe nicht ausreichen - die ordentliche Kündigung nachschieben. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Außerordentlich = fristlos aus wichtigen Grund .. nur das mal zu Info, dieses Recht steht jedem zu, auch im Mietrecht