bis wann sollte eine betriebskostenrechnung beim amt vorgelegt werden?

6 Antworten

Nebenkosten müssen nur für das vergangene Abrechnungsjahr binnen 12 Monaten nach Ablauf eingereicht werden.

D.h. wenn die Rechnung zum 1. Juli erstellt wurde, muss diese auch bis zum 1. Juli des Folgejahres belegt werden.

D.h. dein Sohn kann max. für dieses und letztes Jahr noch die Rechnungen einreichen. Die anderen Rechnungen sind auch schon verjährt. Die braucht er auch nicht mehr zahlen, solange er nicht vorher schon eine entsprechende Abrechnung vorher erhalten hat und noch nicht bezahlt hat.

Sorry, 30.06. des Folgejahres.

Diese Frage ist missverständlich. Betriebskosten werden zusammen mit der Miete entweder als Vorauszahlung oder als Pauschale an den Vermieter bezahlt. Da sind Rechnungen nicht üblich und nach Vertragslage auch nicht zu bezahlen.

Falls du aber** Abrechnungen** rückwirkend meinst, so kann nur rückwirkend der Abrechnungszeitraum 12 Monate wie im MV festgelegt abgerechnet werden. In der Regel folgt diese Abrechnung dem Kalenderjahr, daher könnte das Jahr 2012 abzurechnen sein. Alle anderen Abrechnungen sind verfristet und werden nicht zu beachten sein. Deshalb braucht dein Sohn diese auch nicht dem Jobcenter vorzulegen, weil Erstattungen dem Jobcenter zustehen und begründete Nachzahlungen vom Jobcenter vorgenommen werden. Das gilt jedoch nur, wenn dein Sohn Leistungsbezieher von ALG II ist. Die Abrechnung ist dem Amt sofort zu übergeben.

Eine rückwirkende Abrechnung ab 2009 ist aus formalen Gründen unwirksam. Eine Nachforderung deshalb nicht zu zahlen. Ist ein Guthaben entstanden, steht das dem Sohn zu. Er müsste dann umgehend die Abrechnung dem JC vorlegen, insofern er noch im Leistungsbezug steht.

Wenn der Abrechnungszeitraum (12 Monate) dem Kalenderjahr entspricht, wäre jetzt nur noch für 2012 eine eventuelle Nachzahlung zu leisten. Für diese könnte dein Sohn die Erstattung beim JC beantragen. Ein Guthaben allerdings würde als Einkommen angerechnet.

Die Abrechnung soll (muss) immer vorgelegt werden, das zeitnah zum Erhalt. Ansonsten könnte ihm u. U. Sozialbetrug zur Last gelegt werden.

Hallo, mein sohn hat eine betriebskostenrechnung rückwirkend ab 2009 bekommen. bis wann sollte er sie beim amt vorlegen??

Gar nicht mehr, da die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

Man kann nichts mehr zurückbekommen aber man muss auch nichts mehr zahlen.

Forderungen des Vermieters auf Mietzins verjähren innerhalb von 3 Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter Kenntnis erlangt. ( § 199 Abs 1 Nr 1 u. 2 BGB).

Bist Du sicher? Die Forderungen der Strom- und Gaslieferanten verjähren ja auch nicht 3 Jahre nach Lieferung, sondern erst 3 Jahre nach Zustellung der Rechnungen. Und erst wenn diese vorliegen, darf Wärme abgerechnet werden, so jedenfalls der BGH. Und der Verordnungsgeber hat ausdrücklich im Rahmen der Verfristung geordnet, daß auch nach einer Verfristung eine Forderung zu begleichen ist, wenn denn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat und von Verjährung keine Silbe, oder?

@schleudermaxe

Bist Du sicher?

100%.

Die Forderungen der Strom- und Gaslieferanten verjähren ja auch nicht 3 Jahre nach Lieferung

Das ist eine andere Sache weil es sich nicht um Privatpersonen handelt.

Und der Verordnungsgeber hat ausdrücklich im Rahmen der Verfristung geordnet, daß auch nach einer Verfristung eine Forderung zu begleichen ist,

Für eine so lange Zeit kann man nicht mehr davon ausgehen, dass demm Vermieter keine Schuld trifft. er hätte sicvh drum kümmern müssen.

daß auch nach einer Verfristung eine Forderung zu begleichen ist, wenn denn der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten hat und von Verjährung keine Silbe, oder?

Ich bin krin Jurist um zu beurteilen in welchen Konstellationen, was Vorrang hat, bzw. was dann greift.

Bist Du Jurist, das Du es eindeutig beantworten kannst?

@johnnymcmuff

Na ja, die Gas- und Heizungsstromrechnung geht ja schon an den Vermieter und er hat keinen Anspruch auf fristgerechte Rechnungslegung und auch kein Klagerecht, so ja die Literatur und der BGH hat ja auch schon einmal eine AR unter Vorbehalt und späteren Nachforderungen für ordnungsgemäß gehalten in der Kostensache Grundsteuer. Der Mieter bekam über Jahre nachberechnet über 1.000 EUR und muß bezahlen und nichts war verfristet oder verjährt.

mein sohn hat eine betriebskostenrechnung rückwirkend ab 2009 bekommen

Eine Abrechnung?

Der Vermieter muß 1 x im Jahr über eine Zeitrum von 12 Monaten abrechnen.

Wenn wirklich eine Abrechnung über mehrere Jahre soll er die Abrechnung zurückschicken mit dem Vermerk "formal" falsch.

Wenn mehrere Abrechnungen dürften mindesten 2 verfristet sein.

Welcher Abrechnungszeitraum bzw. Abrechnungszeiträume stehen denn in der Abrechnung/den Abrechnungen.