Bis wann muss man die Zahlung von Wassergeld tätigen?

4 Antworten

Eigendlich sofort,es sei das der Vermieter ein Datum auf die Rechnung geschrieben hat.

Eigenständige Ratenzahlung ist nicht möglich

Setz Dich mit Deinem Vermieter in Verbindung

Da würde ich mal mit meinem Vermieter sprechen . Von sich aus würde ich das nicht machen in Raten zu zahlen . 

Da muss der Mietvertrag genau studiert werden.

So wie du schreibst (Mietvertrag ohne gesondert ausgewiesene Nebenkosten und auch keine monatl. pauschalen Nebenkostenvorauszahlungen und Abrechnung über Nebenkosten vereinbart) handelt es sich um eine Bruttomiete oder Inklusivmiete oder Teilinklusivmiete.

> Bruttokaltmiete /Teilinklusivmiete mit allen pauschal abgegoltenen Nebenkosten ohne Heizungskosten, diese dann mit Abrechnung. Evtl. auch weitere einzelne Nebenkosten gesondert benannt werden abgerechnet.

> Bruttowarmmiete/Allinklusivmiete einschl. Heizkosten pauschal abgegolten ohne Abrechnung.

Über pauschal abgegoltene Nebenkosten gibt es keine Abrechnung. Guthaben werden dem Mieter nicht ausgezahlt und Mehrkosten können nur nachfolgend über Mieterhöhung vom Vermieter hereingeholt werden.

Aber Achtung! Was steht da im Mietvertrag? Es wird trotzdem abgerechnet? Warum? Besten Falls zum Mieterschutzbund und RA-Beratung in Anspruch nehmen.

Zahlung einer Rechnung nach Angaben auf der Rechnung. Ansonsten allgemein innerhalb 30 Tage. Teilüberweisungen mit dem Vermieter vereinbaren.


Wir haben einen Mietvertrag ohne Extra Nebenkosten

Dann müßt Ihr auch keine zahlen.

Einmal im Jahr wird vom Vermieter die Wasseruhr abgelesen und dann kommt die Rechnung .

Von wem?

Wenn kein Zahlungsziel angegeben ist, ist die Rechnung sofort nach Zugang fällig.

Auf Ratenzahlungen muß sich der Rechnungsteller nicht einlassen.

Das steht im Mietvertrag etxra drin , das Wassergeld einmal järhlich bezahtt werden muss . Was kann passieren wenn die Rechnung nicht sofort bezahlt wird bzw. nur in Zwei Summen ?

@Kallikalla

Frag doch erst mal den Vermieter ob es möglich ist in 2 Raten zu zahlen. Aber selbst wenn er nein sagt wird nichts bzw. nichts schlimmes passieren. Der Vermieter kann bestenfalls mahnen, nicht aber das Wasser abstellen. Das dürfte nur der Versorger.

Die Vereinbarung das Wassergeld nur 1 x jährlich zu zahlen ist schon ungewöhnlich. Der Vermieter zahlt an den Versorger mit Sicherheit monatliche Abschläge. In die Richtung solltet Ihr mit dem Vermieter den Vertrag ändern. Also das Ihr ihm monatlich einen Betrag x für Wasser als Abschlag leistet und er dann, wenn die Rechnung vom Versorger kommt, mit Euch abrechnet.