Bis wann müssen die Wasseruhren abgelesen sein?

4 Antworten

Wie schon anitari antwortete, zeitnah zum Ende des Abrechnungszeitraumes. Wenn du weiterhin Mieter bist, ist die Verschiebung nicht dramatisch, du hättest quasi ein Guthaben (des Verbrauches und der Kosten) für den nachfolgenden Abrechnungszeitraum, also keinen Nachteil.

Geschätzt? Soll das heißen das sie dann nicht 100% sagen kann was wir verbraucht haben?

Ich möchte eine richtige Abrechnung haben und nicht eine wo abgeschätzt wird...

Wenn es keine funkgesteuerten, die den Stand per letzten Tag des Abrechnungszeitraumes speichern, sollte das eigentlich zeitnah passieren.

Wenn dir der Zähler zugänglich ist hättest Du doch per 31.12. selbst ablesen können.

Stimmt da hast du recht. Das habe ich total verpeilt -.-

Nein sie müssen abgelesen werden.

Was sollen wir jetzt am besten machen?

@Yve26

Selbst ablesen, was sonst. Mehr als 2 - 3 m³ pro Person können ja seit 31.12. nicht verbraucht worden sein und fallen nicht so ins Gewicht.

ruf deinen vermieter an und hak da mal nach

Sie wohnt unter uns. Hab sie schon gefragt aber sie sagte nur ja mal schauen wann sie das macht