bis wann dürfen 14-jährige draußen bleiben?

12 Antworten

Da liegst du richtig. Deine Stiefmutter redet schwachsinn.

Du kannst sie ja mal nach dem entsprchendem § fragen.

Und jeder der nicht meiner Meinung ist kann mir den auch gerne zeigen.

Man darf sich im Alter von 14+15 Jahren nur bis 22.00 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen (zB. Dicos, Kino,...) aufhalten. Wenn man zB. bei einem Freund war, darf man auch mal um 23.00 Uhr nach Hause. Man sollte aber auf direktem Wege nach Hause gehen und nicht vorher noch irgendwo herumhängen. Wenn man mit erwachsener Begleitung (zB. großem Bruder, Freund, Cousin) kann man auch bis 24.00 Uhr draußen bleiben. Diese Begleitperson muss aber von den Eltern persönlich beauftragt werden. Einige meinen, allein die Eltern entscheiden, wie lange ihre Kinder draußen bleiben dürfen. Wenn die Eltern nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder ab 22.00 Uhr aus öffentlichen Veranstaltungen verschwinden und die Polizei die Kinder erwischt, kriegen die Eltern schlimmstenfalles eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das mit den Eltern heißt, sie müssen dir nicht alles erlauben was das Jugendschutzgesetz erlaubt. Das heißt, wenn die Eltern vorschreiben, das Kind muss um 21.00 Uhr schon zu Hause sein, muss das Kind dies auch einhalten. Allerdings können Eltern den Kindern nicht erlauben um 24.00 Uhr noch in der Disco zu bleiben. Die Eltern müssen im gesetzlichen Rahmen bleiben.

Quelle??

@chromoson

Jugendschutzgesetz da steht es geschrieben.Lese es doch selber mal nach.Keine Polizei und das ist Fakt wird eine 14 jährige Person,besonders wenn sie weiblich ist nachts alleine auf der Strasse lassen.Sie wird heimgebracht.

@Gelehrter

Dann zeig uns doch mal die Stelle in der das steht. Welcher § im JuSchG?

@Aronphoenix

Das steht nirgends.Das zeigt die Praxis.Genauso wenn einer sturz betrunken ist auf der Strasse ist es die Pflicht der Polizei und das habe ich auch öfters gesehen,das sie diese Person,entweder heimbringt oder in Gewahrsam nimmt.Auch diese Person darf dann keinen weiteren Alkohol mehr trinken.DerBesoffener kann den Straßenverkehr gefährden.

@Gelehrter

Richtig. Und ein nicht besoffener 14 jähriger tut das ja nicht.

Hallo Du

Thema Jugendschutz . . . dass ließ mich ja nicht locker. . . und zwar ist es tatsächlich so geregelt, dass man u16 nur bis 22 UHR in öffentlichen Veranstaltungen sein darf, außer Sie dienen der der Brauchtumspflege- da darf dann im Ausnahmefall auch mal bis 24 UHR sein.

Generell gibt es allerdings KEIN GESETZ, das konkret verbietet, das Jugendliche auf der Straße sind. Also THEORETISCH gibt es da KEINE Sperrstunde !!!

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Praktisch hat man als Elternteil aber Aufsichtspflicht und muss für das Kindeswohl sorgen und das Jugendschutz Gesetz besagt, dass: Der Jugendliche NICHT AN GEFÄHRLICHEN ORTEN nach 22 UHR SEIN DARF !

Von daher ist der öffentliche Raum eigentlich ein Ort, von dem "Lebensgefahr" ausgehen kann und Sie/Er natürlich unbeaufsichtigt von dem Erziehungsberechtigten ist und dadurch hat die Polizei dann auch das Recht die Jugendlichen nach Hause zu bringen bzw. von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Also isses schon OK, wie Deine Eltern das handhaben

LG Drummy

Höre mal auf deine Stiefmutter die hat recht.Und widerspreche ihr nicht.Du darfst dich nachts nicht rumtreiben,sonst kommt der böse Mann und nimt dich mit.

Ah, und der "Böse Mann" arbeitet bestimmt bei Ordnugsamt und wacht üüber §8 JuSchG, oder was?

Alle richtigen Antworten kritisierne und dann selbst so einen Mist abliefern, ganz toll...

@Aronphoenix

Ok, da du deinen Fehler weiter oben eingesehen hast ziehe ich diesen nicht (ganz netten :D) Kommentar zurück. Habe mich halt aufgeregt.

@Aronphoenix

Das ist kein Mist in dem Sinn.Wenn man davon ausgeht,bis 22Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen ist es erlaubt,dann geht man auch davon aus,das dies auch für die Strasse gilt.Aber es sind viele dieser Meinung.Das ist nur verwirrend.Hier finde ich ist das Gesetz paradox.

@Gelehrter

Nö, finde ich nicht. Wie ich ja schon oben geschieben habe, ist ein Ort Jugendgefährdend wenn er irgenwie eine Gefahr darstellt.

Wenn jetzt die Öffenlickeit eine Gefahr darstellen würde, dann würde sie das

  1. immer tun und nicht erst ab 22h und dann ab 24h

  2. Könnte niemand das JuSchG umsetzen weil die Polizei dann ganz sicher was anderes zu tun hätte.

Man geht halt davon aus das sich jeder sicher in der BRD bewegen kann. Und das ist auch das recht jeder Person. Orte an denen das nicht Möglich ist gibt es natürlich, aber für die gilt dnan auch §8 JuSchG.

Übrigens höre ich in den Narichten auch immer nur "... verschwand das Kind auf dem Weg zur Schule" oder "Kam [Name] nicht von der Schule nach Hause.

"...Verschaund mitten in der Nacht auf der Straße" kommt hingegne ziemlich selten vor. KOmmt vor, aber eben nicht so oft.

@Aronphoenix

In einem anderen Land,wie Brasilien oder Afrika in gewissen Gebieten,würdest du nachts bestimmt nicht auf die Strasse gehen.Entschuldigung,wir sind anders erzogen worden.Da hast du auch in der Zeit also nachts keine 14jährige Teenager auf der Strasse gesehen.Ich weiß nicht ob es damals auch kein Gesetz gab.Man hat ja heute gelernt als Teenager den Eltern immer widersprechen.Auch mal ein Nein zu aktzepieren,ist nicht erwünscht.Viele Teenager haben keinen Respekt mehr vor ihre Eltern.Traurig.Komischerweise hier will man sich auskennen,gleichzeitig aber missbraucht man das Gestetz,sprich Alkohol trinken(wird so gut wie in jeder Party)und rauchen.Aber ander erzählen sie schreiben Mist.Wenn man sdich nicht ans Gestz hält hat man andere auch nicht zu belehren.

@Gelehrter

In einigen Gebieten in afrika (Oder uach hier in Europa) gibt es sicher solche Gegenden in denen man nicht ohne Waffe auf die Straße gehen kann, wagl wie alt man ist und wie spät es ist.

Aber in diesen Gegenden gibt es dann auch niemanden der sich um die Durchsetzung eines JuSchG kümmern kann (Wenn es denn überhaupt Gesetze gibt).

Ich verstehe nicht so ganz was du mit dem letzten sätzen sagen willst. Gesetz misbrauchen, nicht daran halten? Was willst du damit sagen?

Mit Einverständnis der Eltern gehts, soweit ich weiß, sogar bis 24 Uhr. War selbst mal in einem Film, der noch bis nach 22 Uhr gedauert hätte.. keiner an der Kinokasse hat was gesagt, und die hätten einen eigentlich doch auch drauf aufmerksam machen müssen !?

Nö, man kann draußen sein wann man will.