Bis wann darf ich bei mir in der Wohnung Staubsaugen?

Das Ergebnis basiert auf 22 Abstimmungen

Du kannst unbesorgt morgens deine Wäsche anstellenund vor 22Uhr saugen so viel du Lustig bist! 91%
Nein, das darfst du nicht! 5%
anders: 5%

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Du kannst unbesorgt morgens deine Wäsche anstellenund vor 22Uhr saugen so viel du Lustig bist!

Außer an Sonn- und Feiertagen. Da herrscht ganztägig das Ruhegebot. (So das Gesetz)

Es kann allerdings sein, das eure Hausordnung etwas anderes besagt. Da solltest Du mal rein schauen. In manchen steht ab 7:00 Uhr darfst Du erst.

Du kannst unbesorgt morgens deine Wäsche anstellenund vor 22Uhr saugen so viel du Lustig bist!

Da würd ich mir gar keine Gedanken machen, wenn der Nachbar klopft. Das sind ganz normale Zeiten. Und wenn es ihn trotzdem stört ist das sein Problem.

Du kannst unbesorgt morgens deine Wäsche anstellenund vor 22Uhr saugen so viel du Lustig bist!

Bei uns würde man von der Waschmaschine gar nichts mitbekommen, auch nicht wenn sie bei Kochwäsche schleudert. Saugen bei geschlossenen Türen und Fenstern hört auch kein Mensch. Nur ein Profi-Teppich-Reinigungsgerät könnte stören. Ich finde, Dein Nachbar stellt sich an. Oder hat Langeweile ...

Du kannst unbesorgt morgens deine Wäsche anstellenund vor 22Uhr saugen so viel du Lustig bist!

Nachtruhe gilt erst ab 22 Uhr, und um 7 darf deine Waschmaschine auch schon wieder laufen.

Du kannst unbesorgt morgens deine Wäsche anstellenund vor 22Uhr saugen so viel du Lustig bist!

Staubsaugen und Wäscheschleuder nicht in der Zeit von 22 Uhr bis 7 Uhr und während der Mittagsruhe. Also alles noch im grünen Bereich. Außerdem hast du nicht die ganze Wohnung gesaugt. Gibt schon komische Zeitgenossen.

lt. Gesetz gibt es keine Mittagsruhe. Höchstens lt. Hausordnung.

@schurke

Stimmt, aber nicht ganz. Nur auf Bundesebene ist die Mittagsruhe nicht geregelt. Es gibt aber unterschiedliche Regelungen auf Landesebene. Außerdem können die Gemeinde selbst Regelungen treffen.