Bindungsfrist Makler?

4 Antworten

Ohne in die unerlaubte Rechtsberatung zu kommen, kann ich folgendes sagen.

Ich gehe davon aus, dass die Maklerin mit Käuferprovision gearbeitet hat.Wenn die Maklerin einen Maklervertrag mit den betroffenen Personen auf der Liste hat, werden diese Personen gegenüber der Maklerin provisionspflichtig. Allerdings immer nur unter der Voraussetzung, dass der Maklervertrag auch wirksam zustande gekommen ist. Diese Rechtsbeziehung Interessent - Maklerin kann immer nur im Einzelfall geprüft werden und hat eigentlich mit dem Verkäufer nichts zu tun. Diese Bindungswirkung gilt bis zu einem Jahr, meistens aber nur 6 Monate. Das ist ein komplexes Thema, da sehr viele einzelne Punkt zu beachten sind.

Also im Ernstfall kann es tatsächlich sein, dass ein Kaufinteressent, der über die Maklerin kam und mit dem die Maklerin einen Maklervertrag hat, eine Provision an die Maklerin zahlen muss.

Das Ganze hat aber mit dem Verkäufer wenig zu tun. Das heißt, Ihr verkauft die Immobilien einfach an jemanden anderen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ist die Bindungsfrist vom Maklervertrag abhängig oder wonach richtet sich das?

@richterpetra

Nein, es hängt nicht vom Maklervertrag ab. Es hängt leider von sehr vielen Faktoren ab, z.B. identische Vertragsgelegenheit (hier Verkauf, Bindung würde nicht für Vermietung gelten), ähnlicher Preis (bei Abweichung von mehr als 20% kann es eine neue Vertragsgelegenheit sein, Zeitablauf, Aufgabe der Verkaufsabsicht etc. Leider ist jeder individuell zu bewerten, daher kann keine allgemein gültige Antwort gegeben werden

Hallo!

Was für einen Vertrag hattet ihr? Wie sah der aus?

War es ein Makler-Alleinauftrag? War es ein vorgedrucktes Formular wo nur eure Namen und ein paar Daten eingetragen wurden?

Ich würde da einen Anwalt schauen lassen. Denn viele Verträge von Maklerin sind von vorn herein ungültig weil die Form nicht beachtet wird. Zudem sind Klauseln oft ungültig.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, war ein Vordruck. Sie hat natürlich bevor wir unterschrieben haben erzählt was wir alles bekommen, Willkommenspaket mit Zugang zu allen Daten der Interessenten usw., aber bekommen haben wir überhaupt nichts von Ihr, nicht mal eine Durchschrift oder eine Kopie vom Vertrag, aber den habe ich natürlich vorher kopiert bevor ich ihn ihr geschickt habe. Jetzt, 5 Wochen nachdem wir sie fristlos gekündigt haben, da sie einfach unerträglich in ihrer Selbstherrlichen Arroganz war, schickt sie mir plötzlich ne Liste mit Namen und meint wenn ich an die verkauft beansprucht sie die Provision und behauptet darüber hinaus, dass unser Notarvertrag dann platzen würden bzw. nicht rechtsgültig wäre. Das macht sie aus reiner Nettigkeit meint sie noch. Ich könnte der Tusse sowas von an den Hals gehen.

@richterpetra

Also ich schreibe mal von unseren Erfahrungen. Dies ist also keine Rechtsberatung. Wir hatten einen Makler-Alleinauftrag und auch nur einen vorgefertigten Ausdruck wo paar Angaben handschriftlich notiert wurden, da stand auch das wir für dem Makler die entgangene Maklerprovision zahlen müssen wenn wir privat verkaufen. (Auch wenn die Person nicht über den Makler kam) Makler Alleinauftrag bedeutet nur, dass man nicht noch einen zweiten Makler beauftragt. Privat verkaufen kann man trotzdem noch. So ein vorgefertigter Ausdruck der für alle gilt, war lt. unserer Rechtsanwältin von vorn herein ungültig. Und der Punkt mit der entgangenen Provision war ebenso unzulässig. Selbst wenn wohl der Vertrag gültig gewesen wäre, hätte der Makler nur die entstandenen Kosten verlangen dürfen. Da gibt es auch festgelegte Prozentsätze. Nichts mit voller Provision. Zudem muss das alles ganz genau aufgelistet sein. Wenn es ums Geld geht werden viele richtig böse. Unser ExMakler ist auch ausgerastet, hatte aber keine Chance. Dabei war der sehr lange auf dem Markt.

Also ich kann da leider keine genau rechtliche Auskunft geben
Da wäre vielleicht ein Termin beim Anwalt nötig
Erstmal würde ich den Vertrag mit dem Makler studieren
Denn es ist ja logisch das Makler sich absichern
Sonst würde sich ja jeder die maklerprovi sparen und den Makler vermitteln lassen und den Verkauf dann privat machen
So geht das natürlich nicht
Daher kann ich mir gut vorstellen das du nicht ohne weiteres an Leute verkaufen kannst die über den Makler auf das Objekt aufmerksam wurden und das kann sich dann vermutlich auch durch verwandschaft ziehen da sonst das umgehen des Vertrags zu einfach wäre
Aber wie gesagt würd ich mich da professionell beraten lassen

Nein, wenn sich während die Maklerin unter Vertrag stand jemand bei uns gemeldet hätte der versucht hätte an der Maklerin vorbei mit uns direkt einen Vertrag zu schließen, wäre die Situation ja eindeutig. Aber sie hat ja allen gegenüber gesagt das Haus steht nicht mehr zum Verkauf. Wenn jetzt ein Interessent unsere Anzeige sieht weiß er ja zunächst garnicht das es sich um dasselbe Objekt handelt.Er würde dann uns anschreiben, mit uns Besichtigungstermine vereinbaren, etc. , also hätten auch wir den gesamten Aufwand, von daher kann es doch rechtlich nicht haltbar sein, wenn die Olle im Nachhinein kommt und ihre horende Maklerprovision geltend macht?

@richterpetra

Deshalb hat sie ja alle Kunden, die sich diesbezüglich an sie gewandt haben euch genannt... von denen wird sie ein unterschriebenes Formular haben, das ihre Beteiligung am Verkauf bestätigt

Also ich würde auch zumindest recht sicher sagen das ihr nicht an die Leute verkaufen könnt die der Makler euch genannt hat ohne den Makler mit einzubeziehen

du musst der gar nichts mitteilen

die hat Dir mitgeteilt, welche Kunden sie aquruert hat und wenn die in regelmäßigen Abständen da vorbei fährt um auf die Klingel zu schauen, weiß sie bescheid

unbauf ‚nr sicher‘ zu Gegenkandidaten sie sich dann einen Grundbuch Auszug bestellen und weiß wer der Käufer war

Soweit ich weiß können nur die Eigentümer oder von denen schriftlich beauftragte Personen einen Grundbuchauszug beantragen.Alleine ein Name an der Tür dürfte dafür kein Beweis sein, da viele Namen ja sehr häufig vorkommen.

@richterpetra

Richtig - Aber:

Den Grundbuchauszug kann jeder, der eine Berechtigung nachweisen kann bekommen

und vertragsrecht ist eine Berechtigung, da es um die Anspruchsberechtigung des Maklers geht