Bin selbstständig als Fußpflege und habe noch zusätzlich einen 450€ Job. Wenn ich krankgeschrieben bin, kann ich dann trotzdem in der Fußpflege arbeiten.?

5 Antworten

Ich würde das nicht machen. Eine Krankschreibung vom Arzt ist eine ArbeitsUNFÄHIGKEITSbescheinigung. Wenn du einem anderen erwerb in der Zeit deiner Krankschreibung nachgehst, also arbeitest obwohl du dich als dazu nicht fähig hast attestieren lassen, ist das ein Kündigungsgrund.

Nein. Entweder bist du AU oder nicht. Wenn du das machst, in deiner Selbstständigkeit weiter arbeiten und beim AG auf AU machen, kann das eine fristlose Kündigung für dich bedeuten.

Denke einmal scharf nach, was du mit einer Mitarbeiterin machen würdest, die sich bei dir Krank meldet und dann im jebenjob munter weiter arbeiten würde.

Funkts in den grauen Zellen??

Wenn dich dein Arbeitgeber krank macht, dann kündige doch einfach.

Wenn du zu krank zum Arbeiten bist,bist du auch zu krank zur Fusspflege.   LG  gadus

Du darfst während deiner Arbeitsunfähigkeit alles tun, was deine Genesung nicht behindert. 

Allerdings stellt sich mir und dem Arbeitgeber die Frage, wieso du fit genug bist für deine selbständige Arbeit, aber für den 450-Euro-Job zu krank. 

Der Arbeitgeber macht mich krank

Nein. Zumindest nicht legal.