Bin mit 35 Stunden-Leiharbeits-Arbeitsvertrag in 40Std Betrieb ausgeliehen...

6 Antworten

Etwas mehr Sachlichkeit und genaues Studium des Arbeitsvertrags ist hier angebracht.

Deinen Fall kenne ich natürlich nicht.

Üblicherweise beträgt die Minimum Stundenzahl aber 35. Maßgeblich ist aber die Regelarbeitszeit des Entleihers. Wenn dort 40 Std. gearbeitet werden, dann gilt das auch für dich. Das steht üblicherweise auch im Arbeitsvertrag.

Ich hatte eine Zeitarbeitsfirma bis März des Jahres. Wir hatten einige Mitarbeiter, die 43,5 Stunden, ganauso wie die Stammbelegschaft, gearbeitet haben.

Kann dich deine Firma nach Beendigung eines Einsatzes nicht unterbringen, dann gelten natürlich die vertraglichen Minimum (35) Std., die deine Zeitarbeitsfirma zahlen muss.

Schaue, nach welchem Tarifvertrag sich deine Firma richtet (auch das muss im Vertrag stehen). Prüfe im Internet (da kannst du den für dich gültigen Tarifvertrag) nachschauen. Die 35 Std. Woche ist m. W. in allen enthalten.

Also: Erst nachschauen und überprüfen und erst dann denken, die anderen sind böse.

Das ist schon eine große Sauerei mit diesem Arbeitszeitkonto. In Grunde genommen ist das nur ein zinsloser Kredit den die Zeitarbeitsfirmen bekommen. Oben drein wird das AZK illegalerweise für die Überbrückung der einsatzfreien Zeit benutzt.

Nicht zu vergessen (z.B. bei einem langfristigen Kundeneinsatz mit 40 Std./Woche): Mit der Einsatzbeschreibung wird eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Wochenstunden schriftlich vordiktiert... Also sollen auch alle Stunden direkt ausbezahlt werden!

... was kann man da machen?

Nicht viel. Die Politiker profitieren von der Menschenrechtsverletzung und fördern diese. Der korrupte(?) DGB hat zusammen mit der SPD die Grundlage der Ausbeutung erst ermöglicht. Wer soll da in Deutschland noch helfen?

Was sagen die Gerichte?

http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/zeitarbeit-sonderzulagen-gibts-auch-im-urlaubaid554313.html

"... Leiharbeitsunternehmen müssen ihren Beschäftigten während des Urlaubs ihr reguläres Gehalt weiter bezahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am Dienstag entschieden (Az. 9 AZR 510/09). Maßgeblich ist dabei das durchschnittliche Arbeitseinkommen, das der Mitarbeiter in den dreizehn Wochen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat (Referenzzeitraum). ..."

Das geht hier zwar "nur" um die Zulagen, jedoch glaube ich dass eine Klage wegen der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit ebenfalls Erfolg haben würde (bei einem langfristigen Kundeneinsatz)...

Das ist ein völlig normales Vorgehen. Ich vermute auch mal, dass dein Vertrag mit der Leiharbeitsfirma länger ist als dein Einsatz beim Kunden. Sollte im Anschluss an deine jetzige Tätigkeit kein neuer Job zu finden sein, bekommst du von der Firma weiterhin Geld.

selbstverständlich gibts dann weiter Geld.- Es ist nur verboten für einsatzfreie Zeiten die Urlaubs- u. Arbeitszeitkonten zu plündern.

@Meinereiner67

§ 4.5 Der Ausgleich der Zeitkonten erfolgt in der Regel durch Freizeitentnahme nach folgenden Maßgaben: -- <kommentiere> erfolgt in der Regel heißt nicht, dass alles andere ausgeschlossen ist. Dann nennt man es eben nicht Zeitkonto sondern Gleitzeitkonto und dann macht man keine Regel, sondern normaler Menschenverstand. In meinen Augen sehe ich hier kein Verbot.

Zeitkonto ist schön für die Zeit Firma, verboten ist jedoch das Konto zwischen alten und neuen Einsatz zu plündern, da der Abreitgebeber für Arbeit sorgen muss, und nicht du!

Habe schon 1980 in Zeitabrbeit unbtenehmen gearbeitet, damals hat das Arbeitsamt nicht mit dennen zusammen gearbeitet, heute sind die ja froh über jeden Arbeitslosen der "weg" ist!

Bleibt nur alle Aufzeichnungen gut auf zuberwahren und wenn der Job weg ist, beim Arbeitsgericht das was einem zusteht oder stand einzuklagen.

ich habe ein frage ich habe ein arbeitvertrag wo ich nicht schlau werde ich so von 7.00 bis 16.00 uhr arbeiten und die überstunden werden nicht bezahlt .ich habe 35stunden woche was soll ich tun.