Bin in Besitz des Fahrzeugschein bzw.Zulassungsbescheinigung Teil2 Wer ist Fahrzeugbesitzer
Ich bin im Besitz vom Fahrzeugschein und der Zulassungsbescheinigung Teil2 ausserdem habe ich nichts.Der Kaufvertrag ist weg.Meine Frage jetzt .Wer ist Fahrzeugbesitzer?
4 Antworten
Besitz und Eigentum sind zwei verschiedene Dinge. 'Besitzer' ist jemand, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt, Eigentümer derjenige, dem die Sache rechtlich zuzuordnen ist. Der Besitz der Fahrzeugpapiere ist kein Eigentumsnachweis. Falls Du also nachweisen musst, wirklich Eigentümer zu sein, könnte es Probleme geben. Eventuell könntest Du dir vom Vorbesitz des Fahrzeugs bestätigen lassen, ihm den Wagen abgekauft zu haben.
Entscheidend ist, wer als Halter des Fahrzeugs in den Papieren eingetragen ist. Der Eintrag wird nur bei Vorlage entsprechender Nachweise, also z.B. Kaufvertrag geändert.
Grundsätzlich hast Du recht, aber von 'Ummelden' steht in der Frage nichts, es geht darum, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist.
Pech gehabt - bei den neuen Eu.-Papieren regelt das nix, sondern nur der Kaufvertrag sichert das Eigentum
Und Besitzer ist halt der, der den Zündschlüssel hat und damit fahren kann ;-)
laß Dir vom Kaufvertrag eine Kopie anfertigen, damit Du nicht weiterhin Problem bekommst
Stimmt auch nicht!
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ummeldung-innerhalb-des-kreises
Haaallloooo - es geht nicht um Um-/ oder Anmeldung, sondern um den Nachweis des Besitzes / Eigentums
Kaufvertrag bekomme ich nie (Ex) .Habe ich andere Möglichkeiten habe viel Geld rei ngesteckt ins auto.?
Noch mal! Du brauchst keinen Kaufvertrag!
In der Frage stand nix von Zulassung oder Abmeldung, sondern die Frage nach dem Besitz (womit sie wohl Eigentum meinte)
Und genau darüber geben die neuen, Eu-konformen keine Auskunft mehr: sowohl in Teil I als auch in Teil II heißt es ganz unmißverständlich "der Inhaber wird nicht als Eigentümer ausgewiesen"
Und das bedeutet für die Fragestellerin: um auf der sicheren Seite zu sein, braucht sie den Kaufvertrag oder etwas Vergleichbares - wenn der Ex den nicht rausrückt, reicht auch eine Kopie oder eidesstattliche Erklärung des Verkäufers.
Derjenige mit dem Fahrzeugbrief ( zulassung Teil I ) , denn der kann sich einfach einen neuen Fahrzeugschein ausfertigen lassen.
Teil 1 ist das, was früher mal Fahrzeugschein hieß, Teil 2 ist der frühere Brief, und anscheinend hat der Fragesteller beides.
Das stimmt so nicht. Wenn Du den Fahrzeugbrief vor legst, Deinen Perso, TÜV, AU und die vorläufige Versicherungsdeckung kannst Du jederzeit das Fahrzeug ummelden. Ein Kaufvertrag oder ähnliches wird dabei nicht verlangt.