Bin ich verpflichtet passendes Geld mitzuführen?

7 Antworten

Wenn Du ohne Ticket erwischt wirst, ist es vollkommen egal, ob Du wegen nicht vorhandenem Kleingeld oder aus Geiz kein Ticket gekauft hast. Dasselbe gilt für den Parkschein.

Ausnahme ist ausschließlich, wenn der einzige vorhandene Automat kaputt war.

Was für eine Rechtslage? Du hast es so an den Automaten zu bezahlen wie es verlangt wird. Wenn du das nicht kannst, darfst du es nicht nutzen. Und musst vorher dein Geld wechseln, wenn du es nutzen möchtest.

Wenn du einen 10 Euro Schein in der Tasche hast, aber 1,10€ in den Automaten werfen musst und das deshalb nicht kannst. Ist das ganz allein dein Problem. 

ja in den Beförderungsbedingungen der Bahn steht schon seit jast einem Jahrhundert dieser Passus drin, dass Reisender das Fahrgeld passend bereit zuhalten haben.

Zumal es wirklich sehr unpraktisch und Gefährlich wäre, wenn Fahrpersonal> was Fahrkarten ausstellt, ne dicke große Kasse dabei hat um alle unpassende  Geldscheine zuwechseln.

Wenn Leute für 20 € Krankenhaus geschlagen werden, was wäre denn dann?

Die Ausrede hab nur nen 50 ziger dabei, zieht nicht, weil andere Leute sich auch ne Fahrkarte gekauft haben und jede gleich behandelt werden muss>

was wäre denn es würde kein Kontrolle passieren, dann würde der jennige der nen 50 ziger dabei haben bedingt kostenlos/ schwarz fahren.

Im Zweifelsfall musst du passend zahlen können. Die Rückgabe von Wechselgeld ist zwar üblich, aber nicht immer möglich.

Ob Du passendes Geld hast oder nicht ist dem Verkehrsbetrieb völlig wurscht.

Die haben ein Leitsatz der auch in den AGB steht.

Ohne gültigen Fahrausweis ist nennt man dass Erschleichen der Beförderung.

Die Bahn macht da manchmal eine Ausnahme, wenn man in den Zug steigt und direkt zum Zugbegleiter geht und sagt, das man eine Fahrkarte braucht.

Meistens ohne Extragebühr aber ich musste schon mal Aufschlag bezahlen.