Bin ich verpflichtet eine Vereinbarung meiner Firma zu unterschreiben ?

8 Antworten

Solch ein Verhaltenskodex oder Ähnliches muß von bereits beschäftigten Mitarbeitern nicht unterschrieben werden; in seltenen Fällen könnte jedoch eine personenbedingte Änderungskündigung ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber die Zustimmung des Mitarbeiters zu einer Compliance-Regelung benötigt, um ihn überhaupt noch auf der Vertragsposition einsetzen zu können. Fordern etwa schärfere gesetzliche Kontrollregelungen zusätzliche Vertragserklärungen des Mitarbeiters, kann er bei deren Fehlen nicht mehr in seiner Position eingesetzt werden.

Bei Neueinstellungen kann das als Teil des Arbeitsvertrages mit aufgenommen werden.

Zudem hat der Arbeitgeber durch sein Direktionsrecht Möglichkeiten gewisse Verhaltensvorgaben anzuordnen.

Auch Geheimhaltungs- und Datenschutzerkärungen müssen nicht unterschrieben werden, da diese sich sowieso als Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag ergeben und ggf. gesetzlich geregelt sind.

Wenn ein Betriebsrat besteht, sind sie ggf. sowieso mitbestimmungspflichtig - zudem kann mit dem Betriebsrat eine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden; die Mitarbeiter werden entsprechend infomiert und dann müssen sich alle Mitarbeiter daran halten; bei Verstößen werden ggf. entsprechende Sanktionen eingeleitet.

Auf der anderen Seite spricht nichts gegen eine Unterschrift, wenn es sich um akzeptable und rechtlich einwandfreie Regelungen handeln sollte; das sollte aber vor Unterschrift geprüft werden.

Compliance-Regelungen sind heute keine Seltenheit mehr; sie stellen im Grunde eine Belehrung dar; Verstöße gegen diese Regelungen sind auch ohne eine solche Vereinbarung und ohne daß sie im Einzelnen gegenüber dem Arbeitnehmer ausgeführt werden müssen, meist arbeitsrechtlich oder sogar strafrechtlich sanktionierbar; daher haben solche Vereinbarungen grundsätzlich einen deklaratorischen Charakter.

Was ist das denn für eine Firma,die soviele Verhaltensregeln für nötig erachtet?

Es ist nicht Zumutbar,dass du alle Regeln liest und beachtest,erkundige dich beim Betriebsrat,falls es einen gibt.

Nein musst du nicht. Es könnte aber sein das du nicht mehr ganz Teil der Firma sein kannst, oder der Vertrag nicht verlängert wird oder ähnliches.

Dann frag Deinen Chef, ob es möglich wäre, eine Zusammenfassung auf einen DIN A Bogen zubringen um zu verstehen, was der Vertrag Im Großen beinhaltet.

Sicher sollst du unterchreiben, daß du diese Regeln zur Kenntnis bekommen und/oder genommen hast. gültig sind sie auch, wenn du nicht unterschreibst.