Bin ich verpflichtet die Rechnung von Bekannten zu begleichen, die die Zeche geprellt haben?
Gestern waren ein Freund und ich gemütlich in einer Bar etwas trinken und hatten es lustig.
Gegen 1 Uhr in der Früh tauchten Bekannte auf, sichtlich betrunken, die sich zu uns setzten und noch ein paar Bier tranken, bevor sie aufstanden und meinten sie würden vor der Tür eine Rauchen wollen.
Bisher hatten wir die beiden als Korrekt eingeschätzt, jedoch sind die beiden danach nicht mehr aufgetaucht, ihre Rechnung blieb unbeglichen.
Die Kellnerin ging automatisch davon aus wir würden die Rechnung übernehmen, was von uns jedoch nie so ausgesprochen wurde.
Schlussendlich erteilte sie uns Hausverbot und gab uns einen Tag zeit die geprellte Zeche zu zahlen.
Nun zu meiner Frage: wenn es zu so einem Szenario kommt, bin ich dann wirklich direkt in der Pflicht das zu zahlen, nur weil diese beiden sich zu uns gesetzt haben?
5 Antworten
Verpflichtet seid ihr dazu nicht, ihr habt es ja nicht bestellt. Nachdem es Bekannte von euch sind seid ihr aber verpflichtet dem Wirt deren Personalien mitzuteilen damit er ihnen eine Rechnung schicken kann.
Hausverbot kann er grundsätzlich jedem erteilen. Der denkt eben, daß ihr das als Gruppe so abgesprochen habt um nur einen Teil bezahlen zu müssen. Aus Sicht des Wirts irgendwo auch verständlich.
Das Geld muß er aber bei euren Bekannten und nicht bei euch eintreiben egal was er da persönlich von der Situation halten mag.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Du musst nur für dich zahlen.
Selbst wenn sie bei Getränkebestellung zum Wirt gesagt hätten, das ihr die Getränke zahlt, hätte sich der wird erst mal bei euch rückversichern müssen.
Und überhaupt, wer bestellt der zahlt.
Nein, Du must nur für Dich zahlen.
Ja, das ist so - der letzte zahlt die Zeche.
Nein, Du bist nicht in der Pflicht deren Zeche zu zahlen.
Allerdings darf eine Bar ohne Angabe von Gründen euch Hausverbot erteilen.
Das haben wir getan und daraufhin eben jenes Hausverbot erhalten mit der Mitteilung dass bis zum nächsten Tag gezahlt werden muss