Bin ich nun auch Kontoinhaber wenn ich die Vollmacht habe?

6 Antworten

Egal welche bank wenn du nur eine vollmacht hast bist du nicht der kontoinhaber. also musst du den kontoinhaber eintragen

Kontoinhaber ist der , der das Konto eröffnet hat. Das ist dein Vater. Durch eine Vollmacht bist nicht Kontoinhaber, du bist lediglich berechtigt Geld vom Konto abzuheben oder eine Überweisung zu tätigen.

Auf welchen Namen wurde das Konto eröffnet??? Das ist dann der INHABER! Vollmacht bedeutet nur, dass Person X über das Konto verfügen kann, hat nichts mit Eigentum zu tun ;-)

Bist du erst, wenn die Bank den Kontowortlaut auf deinen Namen erstellt hat! Bis auf weiteres ist dein Vater Kontoinhaber, du bist wie du schreibst zeichnungsberechtigt. Also in einer Überweisung ist dein Vater als K.Inhaber anzuführen.

Nein, aber das ergibt sich doch schon aus der Frage. Ein Vollmachtsinhaber ist nicht automatisch auch Kontoinhaber.