Bin ich noch vorbestraft wenn im Polizeilichen Führungszeugnis "Keine Eintragung" steht?
Guten Tag zusammen,
ich habe mein Polizeiliches Führungszeugnis beantragt und bekommen. Auf dem Stück Papier steht "Keine Eintragung". Bin ich somit unbestraft? Oder gibt es villeicht noch irgendwelche Behörden oder Führungszeugnisse wo noch was von mir gespeichert sein könnte?
Ich war mal vorbestraft in meiner Jugendzeit und habe 2 Jahre auf Bewährung bekommen. Scheinbar ist der Eintrag gelöscht um mir nicht die Zukunft zu verbauen. Kann ich mich dann jetzt als "nicht vorbestraft" betiteln? Oder muss ich noch bei Dokumenten/Anträge angeben das ich mal vorbestraft war?
Danke und Grüße euch!
3 Antworten
Hallo.
Es gibt 3-4 Führungszeugnisse. Das normale bist du raus.
Aber das andere ist noch in den Akten und Teilweise auch eingespeichert.
Die Akten werden ja nicht geschleddert.
Willst du in den Öffentl. Dienst kann der AG ein Erweitertes anfordern.
Da steht mehr drin. Aber vorhalten darf dir keiner was wenn du die Strafe erledigt ist.
Mit Gruß
Bley 1914
Wenn du dich bei einer Behörde bewerben musst, wird ein "qualifiziertes Führungszeugnis" verlangt. Da sind dann auch solche "Jugendsünden" vermerkt.
Höchstwahrscheinlich ja. Aber diese Führungszeugnis für Behörden, wird direkt an die Behörde versandt.
Nach deinen Unterlagen wird ein Führungszeugnis gem. §30 Abs.5 Bundeszentralregistergesetz verlangt.
Was du fürchtest, ist ein Führungszeugnis gem. §30a Bundeszentralregistergesetz
§ 30a BZRG Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis - dejure.org
Du scheinst nochmal Glück gehabt zu haben, denn du hast nicht mit Minderjährigen zu tun.
Zum Schluss fand ich noch: Nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden:
zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen,
Siehe unter Führungszeugnis Punkt 1
Dann mal viel Glück!
Ich fange die Pilotenausbildung (LAPL) an und die Bezirksregierung in Münster erstellt somit eine ZÜP (zuverlässigkeitsüberprüfung).
Ich muss also eine Bewerbermeldung ausfüllen. Die sieht wie folgt aus: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/luftverkehr/luftfahrtpersonal/ausbildungsbetriebe/bewerbermeldung.pdf
Hat die Bezirksregierung dann einsicht auch auf Jugendstraftaten?