Bin ich gezwungen bei bewilligter EU/EM Rente mein Arbeitsverhältnis zu kündigen?
Hallo, ich bin z. Zt. in EM/EU-Rentenbewilligungsverfahren. Bin seit Jan. 2012 langzeiterkrankt und werde Anfang Juli 2013 vom Krankengeld ausgesteuert. Mein Arbeitsverhältnis ruht zur Zeit und es steht bisher auch keine Kündigung seitens des AG ins Haus.
Sollte mir nun irgendwann, eine EU oder EM Rente bewilligt werden, bin ich dann gezwungen mein Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen ? Ich sehe nämlich vorerst nicht ein, dass ich aufgrund einer eventuellen Bewilligung von mir aus kündigen sollte, da mein AG nach meiner Reha-Maßnahme von mir damals beantragte Wiedereingliederung nicht zugestimmt hat. Er verweigerte auch, trotz staatlich angebotener Zuschüsse mir einen gesundheitsgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Als Zusatzinfo: ich bin 57 Jahre. Für konkrete u. ernsthafte Antworten bedanke ich mich schon jetzt im Voraus.
Gruss Iwores
3 Antworten
Bei Erstbewilligung wird sie wahrscheinlich auf 2 jahre begrenzt, dann auf garkeinen fall kündigen!!!! nur wenn die Rente bis zur Regelaltersgrenze (genau diese Formulierung wird dann im Bescheid stehen) gezahlt wird. dann solltest du einen aufhebungsvertrag machen, besser als eine kündigung, weil du evt. eine Abfindung erhältst?!? mfg
Danke, hab ich gern getan. :-)
Wenn deine EU-Rente bewilligt wird, wird sie wahrscheinlich erst einmal zeitlich begrenzt sein und du mußt immer wieder einen Antrag auf Verlängerung stellen. Kündigen würde ich jetzt noch nicht. Es kann aber sein, wenn deine Rente bewilligst ist und du es dem AG mitteilst, daß er evtl. einen Aufhebungsvertrag macht. Er würde dich ja bestimmt nicht mehr einstellen. Laß erst einmal den Rentenbescheid kommen.
Danke auch für Deine Antwort. Ich weiss jetzt, dass ich mich erst einmal ruhig verhalten sollte.
LG Iwores
Hallo lwores,
Sie schreiben:
Bin ich gezwungen bei bewilligter EU/EM Rente mein Arbeitsverhältnis zu kündigen?<
Antwort:
Nein, auf keinen Fall!
Zunächst einmal ist es doch so, daß Ihre Erwerbsminderungsrente laut Ihren bisherigen Angaben zwar beantragt, aber noch keinesfalls bewilligt worden ist!
Die Dauer des Antragsverfahrens ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und ist nicht vorhersehbar.
Kein Arbeitnehmer sollte von sich aus ein bestehendes Arbeitsverhältnis auflösen, dies könnte gegenüber der Agentur für Arbeit zu Problemen führen für den Fall, daß die 78 Wochen Krankengeldzahlung nicht ausreichen und im weiteren Verlauf ALG 1 beantragt werden muß!
Sollte der Arbeitgeber von seiner Seite aus kündigen, ist der Arbeitnehmer gut beraten, wenn er mit der schriftlichen Kündigung seine zuständige Agentur für Arbeit aufsucht und sich gründlich über die weitere Vorgehensweise beraten läßt!
Die einfachste Lösung besteht für den Arbeitnehmer immer darin, wenn er sein Arbeitsverhältnis einfach ruhen läßt!
Dann muß der Arbeitgeber ggf. aktiv werden, aber der Arbeitnehmer hat dann immer noch die Agentur für Arbeit als letzten Notanker.
Als Zusatzinfo: ich bin 57 Jahre.
Antwort:
Mit derzeit 57 Jahren sind Sie noch vor dem sehr wichtigen Stichtag 1.1.1961 geboren und haben demzufolge noch Anspruch auf Vertrauensschutz bei Berufsunfähigkeit und damit zusammenhängend Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit.
Würde Ihnen diese teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt, können Sie ggf. Antrag auf ergänzende volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragen.
Siehe hierzu auch unter folgendem Link:
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Hallo Konrad,
Vielen, vielen Dank für die ausführlich Antwort. Es ist eine Super-Hilfe für mich und dazu auch beruhigend, sodass ich mir weniger Existenzgedanken mache. Ich werde mir Ihren Rat zu Herzen nehmen und mir regelmäßig den Inhalt vor Augen halten. Du hast recht, ich in soweit Glück, dass mein AG das derzeitige Arbeitsverhältnis als ruhend ansieht. Dieses habe ich schriftlich durch einen Fragebogen den er mir zusenden musste bezüglich der Kenntnisnahme des Rentenversicherungsträger.
Noch einmal vielen Dank
LG. Klaus
Na, dann sind Sie ja fürs Erste auf der sicheren Seite!
Alles Gute
Konrad
Vielen Dank für die kompetente u. hilfreiche Antwort.
Lg. Iwores