Bin ich gerichtlich bestraft?

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Nein, weil ein Kostenfestsetzungsbechluss keine Strafe ist. Das Gericht hat nur entschieden, dass du die Kostn für ein Verfahren, zu dem du nicht erschienen bist, tragen mußt. 

Wenn du denskt, das ist nicht gerechtfertigt, gibts sicher ein Rechtsmittel dagegen. Gegen die Kostenfestsetzung, falls die jetzt erst eingetrudelt ist. für das Säumnisurteil wird der Zug abgefahren sein. 

Unterm Strich heißt das, der Kläger hat die Klage gewonnen und du mußt die Verfahrenskosten tragen.

Danke fürs Sternchen!

Das hat nichts mit einer Bestrafung zu tun, sondern gegen dich ist Versäumnisurteil ergangen (welches du ebenfalls erhalten haben solltest) und nun auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Kosten des Klägers gegen dich festgesetzt wurden. Der Ausbildung bei der Polizei steht das grundsätzlich nicht entgegen, allerdings musst du dafür in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben, woran Zweifel bestehen können, wenn es Zwangsvollstreckungstitel gegen dich gibt.

Der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht wurde dir ja schon hier erklärt. Ansonsten zum eigentlichen Problem folgende drei Dinge:

1. Kannst du deinen Auslandsaufenthalt beweisen?

2. Kannst du die Kündigung beweisen?

3. Kamen die Briefe an, hat sie beispielsweise ein anderes Familienmitglied angenommen?

Du musst dich entscheiden, ob du das nun inhaltlich akzeptierst oder ob du dagegen vorgehst. Je nachdem, wie die Situation war, kannst du auch nachträglich noch Einspruch gegen das Versäumnisurteil einlegen und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Die 2 Wochen aus dem Urteil sind abgelaufen. Allerdings musst du beweisen, dass das nicht ankam, weil du dort gar nicht mehr gewohnt hattest.

Wenn deine Familie noch dort war, wird es schwer, denn die ist dann verantwortlich, dir den Brief des Gerichts weiter zu reichen. Wenn die den wegwirft, ist das auf deren Mist gewachsen und wird dir als Problem zugerechnet.

das ist rechtlich ok. unter deiner gemeldeten anschrift musst du auch erreichbar sein.

du bist nicht zur verhandlung gegangen und der richter hat eben ohne dich entschieden

Dann hast du zwischenzeitlich einen Mahnbescheid erhalten. Da du nicht darauf reagiert hast, ist die Forderung rechtskräftig geworden.

Dass du im Ausland warst, interessiert den Gläubiger nicht. Du musst selbst dafür sorgen, dass dich wichtige Post erreicht.

Bin ich dann dadurch gerichtlich bestraft und darf somit keine Ausbildung bei der Polizei machen?

@MajorSpeirs

Ein Mahnbescheid ist eine zivilrechtliche, keine strafrechtliche Angelegenheit.

@PatrickLassan

Falls es einer war, das ist ja nur eine Mutmaßung vom Hans. Man kann ja auch ohne gerichtliches Mahnverfahren klagen.

Ein Urteil gäbe es da wohl auch nicht nur einen Vollstreckungsbescheid. Urteil gibts da nur im Falle des Widerspruchs, wenn ich mich nicht irre.

@PatrickLassan

EOS-Investment hört sich aber nicht nach einer strafrechtlichen Sache an

@DerHans

Nein, sicher zivilrechtlich. Im Strafrecht gibts kein Säuminsurteil, meines Wissens nach. Man kann im Zivilrecht ohne gerichtliches Mahnverfahren klagen. Ohne Mahnbescheid etc. 

Dann hast du zwischenzeitlich einen Mahnbescheid erhalten

Im Ansatz warst du zwar richtig, aber im Detail liegst du daneben. Versäumnisurteile und KFB gibt es nicht im Mahnverfahren. Hier gab es eine ganz normale Klage mit anschließendem Urteil.