Bin ich für die Grabpflege zuständig?

5 Antworten

Die Grabpflegekosten gehören nicht zu den Beerdigungskosten im Sinne des § 1968 BGB. Damit sind die Erben nicht automatisch verpflichtet; begründet wurde dies damit, dass es sich bei der Grabpflege nur um eine sittliche, nicht um eine rechtliche Pflicht handele - so haben bislang immer obere Gerichte und der BGH entschieden; in den letzten Jahren weichen allerdings Amts-und Landgerichte gelegentlich von den früheren Entscheidungen ab (die Rechtseinschätzung erfährt hier zur Zeit einen Wandel).

Nutzungsberechtigter einer Grabstätte ist grundsätzlich immer der Erwerber.

In der Friedhofsatzung ist geregelt, wer in welcher Reihenfolge zur Nutzung berechtigt und damit auch zur Pflege verpflichtet ist, wenn der Verstorbene die Grabstelle erworben hat und zu Lebzeiten niemanden benannt hat (z. B. im Testament) - bei Dir ist das wohl auf Deine Mutter übergegangen und nun auf Dich...

Die Ausschlagung einer Erbschaft setzt die Pflicht zur Pflege und das Recht zur Nutzung nicht außer Kraft.

Das Nutzungsrecht erlischt, wenn keiner der Angehörigen innerhalb eines Jahres nach der letzten Beerdigung übernimmt bzw. wenn das Nutzungsrecht widerrufen wird.

Du solltest Dich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung setzen.

Also ich denke mal nicht, dass Du für die Grabpflege zuständig bist. An deiner Stelle würde ich mich mit dem Grünflächenamt in Verbindung setzten und denen erklären, dass Du das Erbe deiner Mutter ausgeschlagen hast.

Wahrscheinlich war das Grünflächenamt nicht über diese Tatsache informiert, und ist halt davon ausgegangen, dass Du das Erbe deiner Mutter annimmst. Und wenn das Grünflächenamt anderer Meinung ist, können die dir ja ein Bescheid mit Gesetzestexten und Begründung schicken.

Aber meines Erachtens bist du nicht für die Grabpflege zuständig.

Viele Grüße

Jimmy

Wer hat damals die Bestattungskosten übernommen?

Auch wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, musst du eventuell die Bestattungskosten übernehmen.

Falls jemand damals die Bestattung bezahlt hat, ist er wohl auch für die Grabpflege zuständig.

Setz' dich mit dem Grünamt in Verbindung!

Wahrscheinlich nicht. Zuständig ist der Besitzer der Grabstellen. Das bist Du ja wohl eben nicht.

Ja, bist du normalerweise schon. Und man macht das einfach aus Moral, wäre ja schon etwas makaber wenn man das abschlagen würde.

Warum? Er/Sie hat das Erbe der Mutter ausgeschlagen, also scheint es heftige Familienprobleme gegeben zu haben. Und der Oma ist das nun echt egal.