Bin ich für die Ausbildung zum Justizwachtmeister überqualifiziert?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich bin Justizfachangestellte beim Sozialgericht und unsere Wachtis hier arbeiten von Montag bis Freitag. Überqualifiziert bist du aber nicht. Wachtis werden ja nach der Ausbildung verbeamtet und dadurch sind sie höher gestellt als du und ich. Und Büroarbeit macht hier nur der Chef und der Stellvertreter, die anderen sind für Aktentransport, Postverteilung und Eingangskontrolle usw. zuständig. 

Dass eine Verbeamtung jemanden direkt höher stellt, halte ich für ein Gerücht.

Justizwachtmeister und Justizfachangestellter bewegen sich auf dem selben Level. In Ausnahmen kann der eine dem anderen untergeordnet sein. Das hängt dann aber von der Stelle ab und nicht davon, ob man Beamter oder Angestellter ist.

@JablesHawk

Justizwachmeister haben eine komplett andere Ausbildung als wir, somit auch andere Tätigkeiten und vor allem ist der Job gefährlicher. Mehr Geld verdienen sie auch. Man kann die beiden Berufe nicht miteinander vergleichen. 

@honey00

Also arbeiten sie Montags bis Freitags und die Arbeitszeiten sind jedoch nicht immer die selben oder? Am Wochenende arbeiten überhaupt keine Wachtis?

@tsakalakos23

Also die Arbeitszeiten variieren und man hat Gleitzeit...die Kernzeit ist zwischen 6-7 Uhr bis 14-15 Uhr. Einer oder zwei haben Bereitschaft in der Woche d.h. Falls ein Richter einen längeren Verhandlungstermin hat zB bis 17 Uhr, dann müssen sie auch solange bleiben.  

Bei uns ist am We zu. In anderen Gerichten zB Strafgericht oder bei der Staatsanwaltschaft müssen die glaube ich auch am we arbeiten zumindest Samstag. 

@honey00

Weißt du auch wenn die am WE arbeiten ob das dann jedes WE oder die sich dann abwechseln?

@tsakalakos23

Ich denke mal die werden sich da abwechseln...aber so genau kenne ich mich bei anderen Gerichten nicht aus. Ich arbeite übrigens in Berlin. Am besten du rufst einfach mal an und informierst dich. Bei uns wäre das Kammergericht dafür zuständig und die Ausbildung beträgt 6 Monate. 

Bei uns kann man auch erst als Helfer arbeiten und dann wird man nachträglich zur Ausbildung geschickt, aber dies geht nur beim Sozialgericht, weil wir dem Kammergericht nicht untergeordnet sind. 

@honey00

Du hast Unterschiede festgestellt, dafür musstest du beide Berufe miteinander vergleichen. ;-)

Nur weil die Aufgabengebiete unterschiedlich sind und der eine Job gefährlicher ist, erzeugt das noch keine hierarchische Ordnung.

Justizwachtmeister A6 und Justizfachangestellte E5 sind auf dem gleichen Level. Das gilt dann auch im weiteren Verlauf, bspw. A8/A9S und E9a.

@JablesHawk

Nach deinen Beschreibungen sind dann alle Berufe gleichgestellt. Wenn man es so sieht wie du, hast du natürlich recht. Ich glaube wir reden gerade etwas nebeneinander vorbei. Ist ja auch egal und spielt bei seiner Frage auch nicht die Rolle. 

@honey00

Wer hat denn von Gleichstellung gesprochen?

Deine Aussage zu Beginn war lediglich nicht korrekt. Es gibt keine Höherstellung durch bloße Verbeamtung und wenn die Aufgabenbereiche dann noch unterschiedlich sind, existiert auch zumindest keine direkte Hierarchie zwischen den Kolleg*innen. Dies zeigt nun noch viel mehr die Unterschiedlichkeit der Berufe und spielt damit auch auf den Punkt Büroarbeit ab.

@honey00

Vielen Dank für eure Hilfe, honey00, für den Stern dauert es noch ein Tag. :) früher geht ja nicht.

@tsakalakos23

Kein Problem, hauptsache ich konnte dir etwas helfen 😉 Falls dir noch fragen einfallen, frag einfach. 

@JablesHawk

Ich habe auch nie von Hierarchie gesprochen, oder dass man was Besseres ist. Sondern nur von dem Unterschied der beiden Berufe. 

@honey00

Vielen Dank mach ich. ☺

Hast Du mal mit Justizwachtmeistern gesprochen? Abwechslungsreich ist relativ. Polizeiliche Arbeit würde ich das auch nicht wirklich nennen. Wenn Du unter polizeilicher Arbeit das Bewachen von Angeklagten/Häftlingen im Gerichtsgebäude verstehst, ist das eine relativ enge Auslegung ;) .

Als Wachtmeister sitzt Du je nach Gericht in der Eingangspforte, bewachst Häftlinge vor/nach und während der Verhandlung, tütest Post ein und trägst Akten ab und zu. Das war es im wesentlichen.

Arbeitszeiten sind Bundeslandabhängig, genau wie die Gestaltung wg. Wochenende. Ich kenne es zB so, dass ein Wochen- und Wochenendeildienst eingeteilt ist. D.h. einer oder mehrere Wachmeister haben sich in der Woche bereit zu halten falls (Straf)Verhandlungen länger Dauer und das Gebäude daher länger offen bleiben muss. Wenn danach jemand in eine JVA gebracht werden muss, gehen alle anderen nach Hause, nur der Wachtmeister darf noch drauf warten, dass der JVA Transport kommt und den Gefangenen abholt. Das kann mit unter Stunden dauern. Am Wochenende sieht es ähnlich aus. Wird am Wochenende jemand dem Haftrichter vorgeführt, hat der Wachtmeister ebenfalls da zu sein und zu warten was passiert. Geht derjenige ab in die JVA muss er wieder warten bis der Wagen der JVA kommt. Dazu macht er am Wochenende die Post weg.

Zu den Aufstiegschancen. Wenig bis gar keine. Es gibt evtl. einen Posten als Leiter der Wachtmeisterei, dann kann einer mal ins Endamt der Laufbahn kommen (was aber auch noch nicht gerade viel ist). Wer mehr will, kann (auch Bundeslandabhängig) evtl. den Aufstieg in den mittleren Dienst versuchen, nur wenn das jetzt schon das Ziel ist, kann ich auch gleich jetzt das anstreben ohne Umweg Wachtmeister. Danach sitzt man allerdings in einem reinen Bürojob.

Geldmäßig sieht das ganze im Verhältnis zum mittleren und insbesondere zum gehobenen Dienst nicht wirklich prickelnd aus.

Auch wenn es wirklich kein seriöser Vergleich ist, weil Zulagen und andere Faktoren usw nicht berücksichtigt werden mal ein Vergleich: Der Bruttoverdienst eines Wachtmeisters in der Endstufe in der höchsten Erfahrungsstufe liegt zB in NRW über 2000 EUR niedriger pro Monat als der der Endstufe in der höchsten Erfahrungsstufe des gehobenen Dienstes.