Bin ich dazu verpflichtet jeden Tag auf den Dienstplan zu sehen?
Hi Leute, ich arbeite als Pflegefachkraft über eine Zeitarbeitsfirma in einem Pflegeheim, wie es so oft passiert ist eine Kollegin krank geworden und da ich morgen auf eine Fortbildung muss die erst um 09:45 Uhr anfängt habe ich angeboten die paar Stunden noch mitzuarbeiten. Die PDL sagte zu mir sie gibt mir mittags bescheid. Sie hat es nicht getan sondern es nur auf den Plan vermerkt. Ich hab ja kein Problem damit da ich es ja angeboten habe, nur möchte ich gern mal generell wissen ob der Arbeitgeber verlangen kann und ich verpflichtet bin täglich auf den Plan zu sehen ob sich mein Dienst am nächsten Tag geändert hat, da dies in diesem Haus wohl gang und gäbe ist. Eventuell mit Angabe des Paragraphen finde immer nur das Weisungsrecht oder die "Vier Tage Regel" das weis ich schon. Danke
2 Antworten
Ein einmal aufgestellter Dienst-/Arbeitsplan ist verbindlich. Der AG kann ihn nicht "unter Vorbehalt" ausstellen und nach Belieben ändern.
Mit der Bekanntgabe des Schichtplans ist sein Weisungsrecht "verbraucht". Er muss bei Änderungen einen guten Grund und das Einverständnis des Mitarbeiters haben.
Die "Vier-Tage-Regel" nach § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz kennst Du ja schon. Vielleicht hilft Dir das noch weiter:
www.n-tv.de/ratgeber/Was-darf-der-Chef-verlangen-article10477501.html
Nein das ist nicht paradox.
Der § 12 TzBfG regelt die "Arbeit auf Abruf". Hier sagt man dass der AG dem AN mindestens vier Tage im Voraus sagen muss, wann er zu arbeiten hat.
Diese Regel wird, mangels anderer Gesetze, in der Rechtsprechung auch auf die Anordnung von Überstunden etc. angewendet.
Bei der Arbeit auf Abruf gibt es keine Schichtpläne die Wochen oder Monate im Voraus gemacht werden.
Die Verbindlichkeit eins Schichtplans soll gewährleisten, dass der AN auch seine Freizeit verläßlich planen kann. Da aber immer wieder Änderungen gemacht werden müssen, kann der AG in Ausnahmen den Plan ändern. Hier darf er das aber eben nicht von "Jetzt auf Gleich" sondern muss auch eine gewisse Vorlaufzeit geben.
Danke fürs Sternchen
Nur wenn man es Dir nicht verboten hat.
LG.
ja aber wenn es die Vier-Tage-Regel gibt, und der ausgestellte Plan verbindlich ist, was soll dann die Vier-Tage-Regel? Ist dann doch irgendwie Paradox