Bin ich dazu verpflichtet Ackerland oder Waldstücke zu pflegen?

5 Antworten

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Ein Bewirtschaftungzwang besteht in der BRDnicht, allerdigs ist das einzeunen genehmigungspflichtig. Auch must Du unabhaengig ob Du Gewinn machst od. nicht auf das Land Ldw. Berufgenossenschaft bezahlen. Wenn es mehr als 4 ha sind sogar Ldw- Krankenkasse , wenn Du kein anderweitige vorangige Pflichtversicherung hast , www.lsv.de Auch darft Du eien Acker nicht einfach so anplanzen und zu einem Wald machen bzw. den Wald roden und zum Acker machen. Allerdings must Du es nicht beweirtschaften und kannst es brach liegen lassen, ggf. kannst Du den Acker auch verpachten.

Er muss aber (je nach Gemeindesatzung) einmal im Jahr abgemäht werden um Unkrautvermehrung zu "stoppen".

@Ursusmaritimus

Wenn die Gemeinde eine Flaechenutzungplan hat , dann ja , aber nicht alle haben so etwas, aber man solltes es zumindest tatsaechlich alle Jahre mind. einmal mulchen, denn wenn wenn man das ueber Jahre hinweck nicht tut und ploetzlich Streucher da stehen ist es dann ein Nutzungsaenderung und kein Acker / Wiese mehr, was dann Problmatisch ist , wenn man es wieder als solches nutzen moechte.

Du musst es nicht pflegen wenn du nicht willst du kannst den Acker auch Prach liegen lassen aber du kannst es auch verpachten und bekommst du auch noch Geld natürlich kannst du auch einen Zaun drum herum machen du kannst generell machen was du willst nur nicht drauf Bauen aber sonst ist es dir überlassen

Wenn du nicht der Eigentümer von einem Stück Land bist darfst du prinzipiell garnichts darauf bauen. Ist eigentlich schon ziemlich klar. Wenn es allerdings dir gehört musst du auch richtlienien befolgen: Bodenschutzgesetzt etc...

Du bist auf deinen eigenen Flächen "verkehrssicherungspflichtig". Du musst also dafür sorgen, dass dort niemand zu Schaden kommt. Wald darf man grundsätzlich NICHT einzäunen.

Eine ausreichende Grundstückhaftpflichtversicherung würde ich dir empfehlen.

Wald darf man grundsätzlich NICHT einzäunen.

doch,bei neupflanzungen.

@gansh

Ja, das ist genau die Ausnahme. Hier in Bonn läuft gerade ein Verfahren gegen Hans Riegel ( HARIBO) der genau das gemacht hat. Der Zaun musst sofort wieder entfernt werden.

Verkehrssicherungspflicht besteht bei Wald nur dann, wenn ein eingetragener Weg/Wanderweg durch das Grundstück läuft. Dann müsste im Bereich des Weges abgestorbene Äste entfernt und nicht standsichere Bäume gefällt werden. Wenn kein öffentlicher Weg durchführt, hast Du auch keine Verkehrssicherungspficht.

Eigentum verpflichtet!