bin ich als patenkind erbberechtigt?

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kommt drauf an in welchen verhältnis zu zum paten stehst, sprich leiblicher onkel oder tante...und dann kommte es noch drauf an ob dieser auch frau/mann und kinder hat..und wenn es bruder oder schwester deiner eltern ist sind die dann immer noch vor dir erbberechtigt...also geht es nur über das testament oder großzügige erben..

Nicht in der gesetzlichen Erbfolge! Nur, wenn Du in einem Testament benannt bist.

Der Rang des Patenkindes kommt doch nur zum Tragen, wenn deine Eltern sterben und du quasi keine Versorger/keinen Vormund mehr hättest. Sofern du nicht im Testament stehst oder einen entsprechenden Verwandtschaftsgrad hast, sollten sich für dich auch keine Ansprüche ergeben.

Nein, nur wenn Du als Erbin im Testament stehst.

du bist weder verwandt im 1. grad noch im 2. laut bgb also nicht.