Bin ich als `Kuckuckskind`erbberechtigt?

6 Antworten

Wie kann es sein, dass die Vaterschaft nicht anerkannt ist, wenn ein Vaterschaftstest gemacht wurde?

http://www.erbrecht-einfach.de/pflichtteil-und-pflichtteilsanspruch/pflichtteil-kinder-unehelich.html

Dann stell schnell mal schnell einen Antrag auf Anerkennung, wenn du den Beweis schon in den Händen hast:

"Für die gerichtliche Feststellung wird ein genetisches Abstammungsgutachten (Vaterschaftstest) durchgeführt. Wenn dieses positiv ist, gilt die Vaterschaft als festgestellt."

http://ratgeber-vaterschaftstest.de/vaterschaftsfeststellung/

@Dummie42

Dann stell schnell mal schnell einen Antrag auf Anerkennung

Die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft unterliegt im Gegensatz zur Anfechtung keinen Fristen. Entscheidend wäre, die "alte" Vaterschaft loszuwerden.

Dieser Vaterschaftstest wurde online bestellt ,Proben genommen und mit der Post zum Labor geschickt.

@jackshadow

Dann mach jetzt den nächsten Schritt und lass die Vaterschaft offiziell anerkennen. Du bist erst pflichtteilsberechtigt, wenn die Vaterschaft rechtlich nachgewiesen ist.

@Dummie42

Dazu müsste aber erst einmal die bisherige Vaterschaft angefochten werden.

Bin ich trotzdem erbberchtigt?

Jain, erst nach Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft. Die Feststellung der Vaterschaft kann allerdings auch post mortem erfolgen. Vorraussetzung hier ist, das keine andere Vaterschaft besteht. D.h. es muß die Vaterschaft zu den rechtlichen Vater (Ehemann) angefochten werden. Hierfür gibt es Fristen die zu beachten sind. Sind die Anfechtungsfristen abgelaufen, ist ein Wechsel der rechtlichen Vaterschaft nicht mehr möglich.

Selbstverständlich kann der leibliche und nicht rechtliche Vater natürlich auch ein Testament machen.

Nein.

Du bist nicht verwandt, denn es zählt entweder die biologische oder aber die rechtliche, bei welcher bei nichtbiologischer Verwandschaft eine Adoption benötigt werden würde.

Selbst wenn die Vaterschaft anerkannt wurde, wenn rauskommt, dass da was nicht stimmt, abstammungstechnsicher Art, hat sich Erbberechtigung erledigt.

Grundsätzlich richtet sich das Erbrecht nach der rechtlichen Vaterschaft und nicht nach der biologischen. Somit ist zunächst mal der damalige Ehemann Deiner Mutter Dein rechtlicher Vater. Erst wenn diese Vaterschaft wirksam angefochten wurde, kann Dein biologischer Vater auch Dein rechtlicher Vater werden und erst dann würdest Du auch von ihm erben

wenn deine mutter damals verheiratet war und der ehemann deiner mutter die vaterschaft nicht angfochten hat ,hat er dich als sein leibliches kind so angenommen ,dann bist du auch soweit ich denke erbberechtigt ,denn er war ja bis zum schluss dein angeblicher ,leibliche vater ,oder nicht? du trägst doch seinen nachnamen und geht nur wenn er dich so angenommen hat und dachte du bist sein kind ,oder? ich bin in auch in der ehe meiner mutter geboren und es war nicht mein vater ,der hat es dann nach 2 jahren angefochten und bekam von da an ,den mädchennamen meiner mutter und hatte mit ihm nichts mehr zu tun und auch keine jeglichen ansprüche mehr ,der damalige freund und mein erzeuger musste dann ab sofort unterhalt für mich zahlen und ist als mein leiblicher vater anerkannt worden und ist nun schon 48 her ,aber es hat sich nicht viel geändert und kannst dich doch erkundigen ,am standesamt ,familiengericht vielleicht ,oder wirst zur richtigen stelle dafür geleitet . so würde ich es versuchen und hoffe es hilft dir.