Bin ich als Azubi eine volle Arbeitskraft?

1 Antwort

Gibt es im Ausbildungsbetrieb keinen Ausbildungsplan? Es ist ja schön und gut, wenn Auszubildende auch einmal den Alltag im Betrieb kennenlernen. Der Azubi ist aber keine billige Arbeitskraft die man wahllos einsetzen kann.

Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) sagt im § 14 bei Pflichten der Ausbildenden:

Ausbildende haben

  1. dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht wird. . . .5.Abs 2: Auszubildende dürfen nur Verrichtungen übertragen werden, die dem Ausbildungszweck dienen und ihren körperlichen Kräften angemessen sind.

Im Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde steht dazu: Werden dem Auszubildenden Aufgaben übertragen, die dem Ausbildungszweck nicht dienen, kann dieser die Verrichtung verweigern, ohne dass der Ausbildende dies sanktionieren könnte. Der Ausbildungszweck liegt in der systematischen Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit. Die Übertragung von berufsfremden Arbeiten, insbesondere von Hilfs- und Nebenarbeiten ist unzulässig. Es dürfen grundsätzlich auch keine Routinearbeiten verlangt werden. Die Grenze zwischen erlaubt und unerlaubt liegt dort, wo die berufsnotwendigen Fertigkeiten bereits hinreichend gegeben sind und der Einsatz bei bestimmten Verrichtungen dem Mangel entsprechender Arbeitnehmer abhelfen soll.

Ob Du Anspruch auf mehr Pausen hast, ist von Deinem Alter abhängig. Wenn Du noch keine 18 Jahre alt bist, greift hier das Jugendarbeitsschutzgesetz.