Bin Gelernter Maler Zeitarbeitfirma hat mich jetzt aber als Maler Helfer vermittelt ist das rechtens?

6 Antworten

mit Gesellenbrief im erlernten Sektor könnte eine höhere Dotierung im IGZ Tarif fällig sein.

Obwohl ich Kfm bin, war ich nur gewerblicher Helfer, also wurde ich als Helfer bezahlt nach IGZ E 1 Entgeltgruppe.

Malerhelfer ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Irgendwelche Masten anzustreichen, ist noch relativ einfach. Geht es in Facharbeit wie Tapezieren, ist das keine einfache Helfertätigkeit mehr.

Als Kaufmann im Bereich Industrie habe ich auch die Warenkunde-Kenntnisprüfung im Bereich Farben-Lacke-Tapeten-Bodenbeläge abgelegt.

Dann waren wir in einer Möbellackiererei für Küchenmöbel. In einer Industrie-Lackieranlage mußten wir die vorgeschnittenen Küchenfronten lackieren. Ich war der Einzige, der sich eine A 2 Gasmaske geben ließ.

Lösungsmittel, Härter, Verdünner ohne Ende. Dann schleifen mit Feinstaubmaske.

Bei solchen Einsätzen muß die Zeitarbeitsfa. oder der Kunde auch 3 M Atemschutzmasken herausgeben. Bei Entrümpelungen Zusatzfilter für Asbest

Auch ich mußte beim Kunden Stapler fahren & mit einem Scanner kommissionieren, ich habe dann protestiert & habe dann 1 € mehr bekommen.

Ja, das ist durchaus legitim, wenn Du den Auftrag von Deiner Leihfirma so angenommen hast und der Kundenbetrieb von der Leihfirma einen Helfer geordert hat.

Dann kannst Du nur in die tariflichen Entgeltgruppen-Beschreibungen Deiner Leihfirma schauen und mit Deinen tatsächlichen Tätigkeiten im Kundenbetrieb abgleichen .

Wenn Du dann regelmässig mehr Verantwortung und Skills als ein Maler-Helfer übernehmen musst, kannst Du das in Eurer Personalabteilung mal ansprechen.

Wenn Du dann regelmässig mehr Verantwortung und Skills als ein Maler-Helfer übernehmen musst, kannst Du das in Eurer Personalabteilung mal ansprechen.

Ich hatte mal eine Helferstelle die besser bezahlt wurde als die in meinem erlerntem Beruf bzw. die Entgeltgruppe mit der ich eingestellt wurde

@johnnymcmuff

Ich bezog mich hier jetzt allgemein nur auf die Fragestellung eines Maler-Gesellen in Einstellung als Maler-Gehilfe für den Kundenbetrieb. Von Lohn-Differenzen gegenüber vorherigen Tätigkeiten als Geselle wurde in der Frage nichts geschrieben.

Es ist aber durchaus nicht unüblich, dass Kundenbetriebe je nach Branche beim Verleiher lieber Helfer mit ( Fach- ) Kenntnis buchen, als Fachleute mit Ausbildung und ggf. schon mehrjähriger Erfahrung. Das kann in der Leiharbeit je nach EG durchaus 2-3 Euro pro Stunde ausmachen je nach aktueller EG. ( Bezogen auf ZAF mit BGB / BAP oder IGZ - Tarif )

Bei Zeitarbeitsfirmen wirst Du in Entgeltgruppen eingeteilt; abhängig davon ob Du ausgelernt bist und was Deine Fähigkeiten sind.

Wenn Du dann ein Stelle vermittelt bekommst die als Helfer deklariert ist, dann ist das erst mal egal.

Die Hauptsache ist Du bekommst Deinen vertraglich vereinbarten Lohn Deiner Entgeltgruppe.

Ob Dir die Arbeit dann zusagt ist eine andere Sache.

So lange Du Deinen vereinbarten Lohn kriegst..

Meine Schwester war mal als Dipl.Päd. bei ZA, als die keine Aufträge für sie hatten, haben sue sue als Küchenhilfe wo eingesetzt.

Für das vereinbarte Gehalt.

Erst hat sie es gemacht, aber als der nächste Kantinenjob kam..hasta la never vista.

Warum sollte das nicht rechtens sein? Wenn du den Job nicht annimmst, hast du eben keine Arbeit.