Bin gelasert worden. Einspruch einlegen?

6 Antworten

Ich würde Einspruch einlegen.

a) auch wenn man gelasert wird, ist ein Foto notwendig

b) Du hattest es eilig.

So etwas sollte als Begründung reichen.

b) ist Schwachsinn, weil wenn sie das dann akzeptieren, würde das jeder sagen, der zu schnell gefahren ist.

Fahre die Strecke noch einmal ab und schaue nach, ob du das Verkehrszeichen findest oder ob es weg bzw. verdeckt ist. Und wenn dies der Fall ist, legst du einfach Einspruch ein.

PS: Ich weiß es nicht aber muss man nicht eigentlich das Bild zeigen?

Bevor überhaupt eine Messung durchgeführt wird sehen sich die Beamten natürlich die örtlichen Gegebenheiten genau an. Wie sollte es denn auch anders sein, denn auch sie müssen ja wissen was sie eigentlich überprüfen wollen.

Fahr die Strecke nochmal ab und sieh Dir alles genau an. Wenn das Verkehrszeichen z.B. durch einen Baum nicht erkennbar war dann hättest Du einen Grund für einen Einspruch, war aber alles korrekt ausgeschildert und erkennbar dann wird ein Einspruch wohl nichts bringen.

Einspruch kannst Du immer einlegen - die Frage ist nur, welche Erfolgsaussichten du hast...

Beweisfoto brauchen die Polizisten nicht, an der Lasermeßstelle arbeiten immer zwei Polizisten, die das Meßgerät ablesen (Vier-Augen-Prinzip) und an der Kontrollstelle wurden deine Personalien aufgenommen.

Mit "ich wars nicht" kannst Du dich also nicht rausreden...

Erfolgversprechend wäre ein Einspruch nur, wenn z.B. das Begrenzungsschild nicht erkennbar war (z.B. zugewachsen) oder die Polizei bei der Eichung des Meßgerätes geschlampt hat. Das kannst Du aber als Laie kaum erkennen, also benötigst Du einen Anwalt, der dich locker das Vielfache des Bußgelds kostet.

P.S: Wenn die 26 km/h nach Abzug der Toleranz waren, solltest Du die nächsten 12 Monate den Fuß vom Gas nehmen: Noch so ein Fehler und Du bist für 1 Monat Fußgänger!

Klar kannst du das aber es wäre reine Zeitverschwendung.