Bin ausgerutscht im Supermarkt. Was krieg ich an Schmerzensgeld?

6 Antworten

Auch wenn's etwas spät kommt, kann dir Schmerzensgeld zustehen, abhängig ist das von den Umständen. Bist du ausgerutscht, weil nicht ordnungsgemäß gereinigt wurde, auf eine frische Reinigung nicht hingewiesen wurde oder warst du einfach unachtsam und hattest Schuhe mit glatter Sohle an...

Gem. §280 BGB (1) besteht eine Schadensersatzpflicht wegen Pflichtverletzung. Voraussetzung ist hierfür ein Schuldverhältnis, das bereits mit Betreten des Supermarktes und der Absicht etwas zu kaufen (von dem ich mal ausgehe) gem. §311 (2) BGB Zustande gekommen ist. Dieses Schuldverhältnis sieht Obhutspflichten gem. §241 (2) BGB vor. Das heißt, dass der Supermarktbetreiber darauf achten muss, dass der Boden ordnungsgem. gereinigt ist etc (in angemessenen zeitlichen Abständen). Wenn dies nicht der Fall ist, liegt eine Pflichtverletzung vor und dieser hat es zu verantworten.
Somit hättest du Schadensersatzansprüche. Wie gesagt, das ist abhängig von den Umständen.

LG

Hallo

warst du beim Arzt? Hast du eine Unfallmeldung gemacht? Und selbst dann musst du dich auf einen längeren Rechtsstreit mit Gutachten gefasst machen. Alsooo ich glaube kaum das es lohnt

Du bekommst nichts. Für deine Unachtsamkeit bist Du selbst verantwortlich. Wenn Du im Supermarkt etwas beschädigt hast, musst Du den Schaden ersetzen

Keins, wenn es ein Unfall war, der unbeabsichtigt stattfand.

Bekommst nicht mehr Schmerzensgeld, auch wenn du die Frage hier mehrfach einstellst.

Du wirst sicherlich kein Schmerzensgeld bekommen.